Comment
Ein Comment ([], von französisch comment âwieâ; auch [der] Komment) umfasst geschriebene und ungeschriebene Regeln fĂŒr das studentische Zusammenleben.
UrsprĂŒnge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ă€lteste bekannte ErwĂ€hnung speziell studentischer Sitten stammt vom Rektor der UniversitĂ€t OrlĂ©ans, der im Jahre 1368 den modus, quem [studiosi] vocant consuetudinem vel costumam (âdie Art und Weise, die sie [die Studenten] den Brauch oder die Sitte nennenâ) erwĂ€hnt. Im 17. Jahrhundert schreibt Blasius Multibibus in seinem ius potandi (âZechrechtâ) von ceremoniis academicis (âstudentischen Zeremonienâ).
Die Regeln waren bereits im 18. Jahrhundert sehr kompliziert, VerstöĂe konnten ernsthafte Folgen haben, denn die Studenten waren oftmals bewaffnet und scheuten sich nicht, im spontanen Duell von der Waffe Gebrauch zu machen, wenn sich jemand ihnen gegenĂŒber nicht so benahm, wie sie es fĂŒr richtig hielten.
Neulinge an der UniversitĂ€t waren mit dem Comment naturgemÀà noch nicht vertraut, was in diesen Zeiten ein Grund war, sie geringzuschĂ€tzen. Ălteren Studenten innerhalb der Studentenverbindungen, den Burschen, wurde die Aufgabe ĂŒbertragen, die Neulinge so lange zu beschĂŒtzen, bis sie allein Verantwortung fĂŒr ihr Verhalten ĂŒbernehmen konnten. Neulinge in Studentenverbindungen werden bis heute FĂŒchse genannt, wenngleich im öffentlichen Leben keine Anleitung zu bestimmten Sitten notwendig ist.
Die Àlteste bekannte schriftliche Abfassung eines Comments war die Dissertatio de norma actionum studiosorum seu von dem Burschen-Comment edita ab renommista rerum bursicosarum experientissimo eodemque intrepido horribilique Martiali Schluck Raufenfelsensi aus Erlangen, erschienen 1780. Das unter Pseudonym veröffentlichte Werk wird heute einem gewissen Christian Friedrich Gleià zugeschrieben, der 1772 in Erlangen in den Rechtswissenschaften immatrikuliert worden war. Diese Abhandlung war jedoch mehr in Form einer Beschreibung der studentischen Sitten und GebrÀuche gehalten, geschrieben im Stil einer damaligen Dissertation und noch nicht als eine Art von Gesetzbuch mit normativem Charakter.
Im Buch des 1810 immatrikulierten Göttinger Corpsstudenten Daniel Ludwig Wallis aus dem Jahre 1813 ĂŒber das Leben an der Göttinger UniversitĂ€t findet man folgende ErlĂ€uterungen ĂŒber den âCommentâ:
ââWir alle sind BrĂŒder und einander gleich!â Dies ist der Wahlspruch der Studenten, das Motto der academischen Freyheit. Wenn man gleich in neueren Zeiten aus mehreren GrĂŒnden die alte Freyheit einschrĂ€nken zu mĂŒssen glaubte, so sind doch noch die ĂŒbrigen Reste bedeutend genug, um eine Republik im kleinen zu bilden und zuzulassen. Republiken, wie sie in der Geschichte der Völker bekannt sind, konnten nie so sehr dem Ideale gleich kommen, wie dies bey der freien, unabhĂ€ngigen Burschenwelt Statt findet. â Der Comment ist das Grundgesetz, welches die VerhĂ€ltnisse der Studenten gegen einander bestimmt. Wer den Comment recht innehat, weiĂ, was er als Student thun und lassen muss; wer dawider handelt, wird zurecht gewiesen, und, bessert er sich nicht, verachtet. DaĂ derselbe noch manche ĂŒberspannte Begriffe von Ehre usw. hat, muĂ man mit dem militairischen Zeitgeiste einigermaĂen entschuldigen. Der Zukunft ist die fernere AufklĂ€rung aufbehalten! Alle Mittel, mit Gewalt ihr vorzuarbeiten, verfehlten den gehofften Zweck.â
SC-Comment
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Zeit zwischen der Französischen Revolution und den Befreiungskriegen wurde in Deutschland die Forderung nach âgeschriebenen Gesetzenâ zur EindĂ€mmung der FĂŒrstenwillkĂŒr immer lauter. Die Studenten wollten mit gutem Beispiel vorangehen und an ihrer UniversitĂ€t anfangen. Die sich zu der Zeit formierenden Corps schlossen sich an ihren jeweiligen UniversitĂ€ten zu Senioren-Conventen (SC) zusammen, um studentische Belange zu beraten und um einen schriftlichen SC-Comment zu verabschieden, der fĂŒr alle Studenten der UniversitĂ€t als verbindlich angesehen wurde. Einen groĂen Raum nahm in den SC-Comments die Regelung des Fecht- und Duellwesens ein.
Als in der Folgezeit andere Formen von Studentenverbindungen entstanden, die den jeweiligen SC nicht anerkannten (zuerst die Burschenschaften ab 1815), entstanden nach und nach viele unterschiedliche Comments.
Bier-Comment
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Als Parodie des SC-Comments â speziell der Regelungen zum Duellwesen â entstand bereits in der ersten HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts aus jugendlichem Ăbermut der Bier-Comment, der die im SC-Comment vorgeschriebenen Verfahren am Biertisch parodierte. So kam zum Beispiel das âBier-Duellâ (auch âBier-Skandalâ genannt) auf, das statt mit MensurschlĂ€gern mit dem Trinken von Bier ausgetragen wurde. Diese Sitte existiert heute noch als Bierjunge.
Der Bier-Comment â entstanden als Witz â wurde spĂ€testens in der Kaiserzeit sehr ernst genommen und stark formalisiert. Auch im 20. und 21. Jahrhundert ist der Bier-Comment unter den Studentenverbindungen weit verbreitet. Sowohl schlagende Verbindungen, die zuallererst natĂŒrlich den Regeln ihres Fecht-Comments folgen, als auch nichtschlagende Verbindungen bedienen sich aus dem reichhaltigen Angebot unterschiedlicher Trinkrituale.
Heutige Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Comment ist heute ein Ausdruck fĂŒr alle Arten von Regelwerken, die von Studentenverbindungen aus verschiedensten AnlĂ€ssen mit unterschiedlichem Wirkungsbereich verabschiedet werden. Bekannte Begriffe sind immer noch der SC-Comment und der Pauk- oder Fechtcomment, der alle Fragen der Mensur regelt. Der Kneipcomment einer Verbindung regelt die FormalitĂ€ten rund um die Kneipe (Ă€hnlich Kommersordnung). Der Strafcomment fasst MaĂnahmen zusammen, die der Convent zur Reglementierung der Mitglieder durchfĂŒhren kann.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]in der Reihenfolge des Erscheinens
- Christian Friedrich Gleià (zugeschrieben): Dissertatio de norma actionum studiosorum seu von dem Burschen-Comment edita ab renommista rerum bursicosarum experientissimo eodemque intrepido horribilique Martiali Schluck Raufenfelsensi. o. O. [Erlangen] 1780.
- Nikolaus Balger (Ăbersetzer und Kommentator): Vom Burschen-Comment. Eine Dissertation in lateinischer Sprache herausgegeben von Martialis Schluck, einem alten Renommisten aus Raufenfels. Ins Hochdeutsche ĂŒbersetzt und mit einigen erlĂ€uternden Anmerkungen versehen. o. O. [Jena] 1798.
- Verein fĂŒr corpsstudentische Geschichtsforschung: Vierzehn der Ă€ltesten SC-Komments vor 1820 (Frankfurt a. O. 1798, Halle a. S. 1799, Erlangen 1802, Heidelberg 1803 und 1806, GieĂen 1806, Marburg 1807, Leipzig 1808, TĂŒbingen mit Bierkomment, Jena 1809, Göttingen 1809, Landshut 1809, Freiburg 1818, Rostock 1812, Kiel 1813). In: Einst und Jetzt, Sonderheft 1967.
- Peter Krause: O alte Burschenherrlichkeit. Die Studenten und ihr Brauchtum. Edition Kaleidoskop, Graz 1979, ISBN 3-222-11127-8.
- MittelschĂŒler-Kartell-Verband: Der Comment. Ăberarbeitet von Thomas P. Walter, Raimund Lang und Harald Perko, 2. Auflage. Edition Helbling, Innsbruck 1987, ISBN 3-900590-02-8.
- Allgemeiner deutscher Bierkomment von 1899. Neu herausgegeben von Michael Foshag. Im Original zusammengestellt von A. Gerlach. Inhaltlich ĂŒberarbeitet und ergĂ€nzt von Jochen Scheld. Sprachlich bearbeitet von Michael Foshag und Horst Scheurer. Morstadt-Verlag, Kehl am Rhein 2005, ISBN 3-88571-316-0.
- Hans Peter HĂŒmmer: Der âBurschen-Commentâ des Martialis Schluck von Raufenfels. Die lateinische Fassung von 1780 und ihre deutsche Ăbersetzung von 1798. In: Einst und Jetzt, Jg. 52 (2007), ISSNÂ 0420-8870.
- Otto Böcher: Kleines Lexikon des studentischen Brauchtums. Im Auftrag des Verbandes Alter Wingolfiten e. V. (= Schriftenreihe aus dem Wingolf, No. 43). 3., ĂŒberarbeitete und vermehrte Auflage. Edition Piccolo Verlag, Hannover 2009, ISBN 978-3-931892-06-7.
- Bernhard GrĂŒn, Christoph Vogel, Achim Weghorst: Der Comment. BestĂ€ndigkeit und Wandel. Studentisches Brauchtum in vier Jahrhunderten. Bad Buchau 2018.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Ludwig Wallis: Der Göttinger Student oder Bemerkungen, RathschlĂ€ge und Belehrungen ĂŒber Göttingen und das Studentenleben auf der Georgia Augusta. 2. Neudruck der Ausgabe von 1913 (und 1813). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-39153-6, S. 65 f.