Dienstgeld
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Dienstgeld ist eine besondere Abfindungsart im Wehrdienstbereich, das an Stelle des Wehrsoldes bei KurzwehrĂŒbungen, die nicht lĂ€nger als drei Tage dauern, an Soldaten gezahlt wird.
Die gesetzliche Grundlage hierfĂŒr ist das Wehrsoldgesetz. Demnach betrĂ€gt das Dienstgeld bei einer WehrĂŒbung ĂŒber zwei Tage am Samstag und Sonntag das FĂŒnffache und bei anderen Ăbungen (z. B. bei Kombinationen wie Freitag/Samstag/Sonntag oder Samstag/Sonntag/Montag etc.) das Zweifache des Wehrsoldtagessatzes.[1]
DarĂŒber hinaus ist Dienstgeld ein veralteter Begriff fĂŒr folgende Zahlungen:
- Geld, das Fronpflichtige auf Grund von VertrÀgen oder eines rechtsbestÀndigen Abkommens statt zu leistender Dienste oder auch statt schuldiger Naturalleistungen an die Grundherrschaft bezahlen.[2]
- Mietgeld (Dienstpfennig).[2]
- Schutzgeld der Juden an einen Gutsherren auf Grundlage des Judenregals.[2]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Finanz-Lexikon.
- 1 2 3 Piererâs Lexicon. 1857â1865.