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Dienstgeld

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Dienstgeld ist eine besondere Abfindungsart im Wehrdienstbereich, das an Stelle des Wehrsoldes bei KurzwehrĂŒbungen, die nicht lĂ€nger als drei Tage dauern, an Soldaten gezahlt wird.

Die gesetzliche Grundlage hierfĂŒr ist das Wehrsoldgesetz. Demnach betrĂ€gt das Dienstgeld bei einer WehrĂŒbung ĂŒber zwei Tage am Samstag und Sonntag das FĂŒnffache und bei anderen Übungen (z. B. bei Kombinationen wie Freitag/Samstag/Sonntag oder Samstag/Sonntag/Montag etc.) das Zweifache des Wehrsoldtagessatzes.[1]

DarĂŒber hinaus ist Dienstgeld ein veralteter Begriff fĂŒr folgende Zahlungen:

  • Geld, das Fronpflichtige auf Grund von VertrĂ€gen oder eines rechtsbestĂ€ndigen Abkommens statt zu leistender Dienste oder auch statt schuldiger Naturalleistungen an die Grundherrschaft bezahlen.[2]
  • Mietgeld (Dienstpfennig).[2]
  • Schutzgeld der Juden an einen Gutsherren auf Grundlage des Judenregals.[2]

Einzelnachweise

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  1. ↑ Finanz-Lexikon.
  2. 1 2 3 Pierer’s Lexicon. 1857–1865.