Freisprecheinrichtung
Eine Freisprecheinrichtung, Freisprechanlage oder FSE ist eine Kombination aus fest in einem GerĂ€t (z. B. Mobiltelefon) oder Fahrzeug installiertem Lautsprecher und Mikrofon. Der Name leitet sich davon ab, dass weder Lautsprecher noch Mikrofon zum Ohr oder Mund gefĂŒhrt zu werden brauchen, die HĂ€nde also frei bleiben. Daher wird der Begriff fĂ€lschlicherweise auch fĂŒr Mikrofon-Kopfhörer-Kombinationen, sogenannte Headsets, gebraucht.
Im Gegensatz zu FunkgerĂ€ten, welche FSE nur im Gegensprechbetrieb (halbduplex) nutzen, entstehen bei TelefongesprĂ€chen (im vollduplex) ĂŒber FSE RĂŒckkopplungen. Durch RĂŒckkopplungsunterdrĂŒcker kann jedoch ohne die Abschottung des Hörers am Ohr und ohne Sprechtaste frei gesprochen werden. Bei aufwendigeren FSE werden durch die Analyse der Signale mehrerer Mikrofone UmgebungsgerĂ€usche unterdrĂŒckt. Dadurch wird auch in lauten Umgebungen VerstĂ€ndlichkeit gewĂ€hrleistet und die Nutzung von Spracherkennung zur Steuerung von GerĂ€ten (z. B. Sprachwahl) zuverlĂ€ssig ermöglicht.
Varianten
- im Telefon, als Alternative zum Hörer
- in Kraftfahrzeugen
- als TĂŒr-Freisprecheinrichtung
- in RufsÀulen
Freisprecheinrichtung in Kraftfahrzeugen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gesetzliche Vorgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit Anfang 2001 sind in Deutschland beim Telefonieren KFZ-Freisprecheinrichtungen in Personenkraftwagen nach § 23 Abs. 1a StVO (D) zwingend erforderlich, solange der Motor des Fahrzeuges lĂ€uft bzw. dieses nicht stillsteht; die Vorgabe gilt grundsĂ€tzlich fĂŒr alle FahrzeugfĂŒhrer, also auch Radfahrer. Nach § 23 Abs. 1b Satz 2 gilt das ausdrĂŒcklich auch fĂŒr Fahrzeuge mit Stopp-Start-System. Bis zum 19. Oktober 2017[1] waren sie von dem Verbot nach § 23 StVO nicht betroffen, entschied das Oberlandesgericht Hamm[2].
Ăsterreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 1. Juli 1999 ist fĂŒr den Lenker in Ăsterreich die Verwendung einer Freisprecheinrichtung beim Telefonieren wĂ€hrend des Fahrens vorgeschrieben. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in § 102 Abs. 3 SĂ€tze 5 bis 7 des Kraftfahrgesetzes (KFG). Ăberdies verbietet § 58 Abs. 1 der österreichischen StVO implizit das Lenken eines Fahrzeuges, wenn der Lenker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt ist. FĂŒr Zwecke eines entsprechenden Verwaltungsstrafverfahrens dĂŒrfen seit 2017 auch mittels RotlichtĂŒberwachung ermittelte Daten verwendet werden (§ 98g StVO 1960).
Untersuchungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im September 2004 wurde in einer Studie des nationalen schwedischen Forschungsinstituts fĂŒr StraĂen und Verkehr (VTI) dargelegt, dass diese GerĂ€te die Sicherheit im StraĂenverkehr nicht erhöhen, da die Aufmerksamkeit bereits durch das Telefonieren an sich abgelenkt werde.
Im Jahr 2005 haben erneut mehrere Untersuchungen nachgewiesen, dass Freisprecheinrichtungen das durch das Telefonieren verursachte Unfallrisiko nicht senken.[3] Eine australische Untersuchung kam sogar zu dem Ergebnis, dass Freisprecheinrichtungen Autofahrer zu hĂ€ufigeren und lĂ€ngeren TelefongesprĂ€chen wĂ€hrend der Fahrt verfĂŒhren und deshalb das Unfallrisiko sogar erhöhen.[4]
Technik
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Man unterscheidet bei Freisprechanlagen im Wesentlichen zwischen âPlug and Playâ- und Festeinbaulösungen. Im Gegensatz zu fest eingebauten Freisprechanlagen werden âPlug and Playâ-Anlagen in den ZigarettenanzĂŒnder des Fahrzeuges eingesteckt und dann mit dem Mobiltelefon verbunden. Mikrofon und Lautsprecher sind hĂ€ufig im GerĂ€t integriert.
In beiden FĂ€llen ist die Bedienung entweder ĂŒber das Mobiltelefon selbst, ĂŒber die Freisprechanlage, oder â bei der Festeinbaulösung â ĂŒber Lenkradtasten möglich.
Ein weiterer Unterschied ist die Anbindung an das Mobiltelefon: Man unterscheidet haltergebundene und halterlose Lösungen. Im ersten Fall wird das Mobiltelefon in einen Halter gesteckt, der fĂŒr jeden Typ unterschiedlich ist.
Der heutige Trend geht in Richtung halterlose Lösungen. Hierbei kommuniziert das Mobiltelefon mit der Freisprechanlage meist drahtlos ĂŒber Bluetooth. Das Mobiltelefon kann sich dabei irgendwo im Fahrzeug befinden, z. B. in der Manteltasche oder auch im Kofferraum. So entfallen lĂ€stige Kabel; allerdings ist auch kein automatisches Nachladen des Telefonakkus möglich. Immer mehr an Bedeutung gewinnt hier das SIM Access Profile (SAP), auch rSAP genannt, das gegenĂŒber dem Hands-Free-Profile deutliche Vorteile bietet, wie z. B. die Nutzung der AuĂenantenne des Fahrzeugs. Neue Entwicklungen werden sogar gestatten, Musik vom Mobiltelefon oder Navigationsanweisungen einer dort installierten Navigationssoftware ĂŒber die Fahrzeuglautsprecher auszugeben.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â neuer § 23 Abs. 1b Satz 2 StVO
- â am 9. September 2014, Az. 1 RBs 1/14
- â Hans-Christian Dirscherl: Handy im Auto: Freisprechanlage wertlos? PC-Welt vom 22. Juni 2005
- â Hans-Christian Dirscherl: Mehr Auto-UnfĂ€lle durch Freisprechanlagen? PC-Welt vom 13. Juli 2005 ( vom 21. Oktober 2020 im Internet Archive)