GehÀlteraffÀre
Die GehĂ€lteraffĂ€re um die BezĂŒge von Mitgliedern der Landesregierung von Sachsen-Anhalt beschĂ€ftigte ab 1993 bundesweit die deutschen Medien sowie den Landtag von Sachsen-Anhalt. Sie fĂŒhrte im November 1993 zum RĂŒcktritt des Kabinetts MĂŒnch. Von Gerichten wurden die VorwĂŒrfe anschlieĂend aber ausgerĂ€umt.
Um westdeutsche Politiker nach der Wiedervereinigung 1990 fĂŒr ein Regierungsamt im neugebildeten Land Sachsen-Anhalt zu gewinnen, hatte dessen erster MinisterprĂ€sident Gerd Gies (CDU) jenen BezĂŒge in gleicher Höhe wie ihr bisheriges Einkommen in der alten Bundesrepublik versprochen. Auf DrĂ€ngen des aus Niedersachsen gekommenen Werner MĂŒnch (CDU), der zunĂ€chst Finanzminister und nach dem RĂŒcktritt von Gies MinisterprĂ€sident war, hatten das CDU-FDP-Kabinett und der Landtag von Sachsen-Anhalt 1991 eine entsprechende Sonderregelung beschlossen. Demnach erhielten Regierungsmitglieder aus den alten BundeslĂ€ndern ein höheres Gehalt als ihre ostdeutschen Kollegen, sofern sie in ihrer vorherigen TĂ€tigkeit eine höhere BruttovergĂŒtung erzielt hatten. In den vier anderen neuen LĂ€ndern gab es eine solche Regelung nicht. Die AffĂ€re ins Rollen brachte der PrĂ€sident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt Horst Schröder (CDU), der im MĂ€rz 1992 die Höhe der MinistergehĂ€lter ĂŒberprĂŒfte und Belege fĂŒr die Höhe der frĂŒheren BezĂŒge verlangte.[1]
Vier Regierungsmitgliedern wurde anschlieĂend vorgeworfen, die Höhe ihrer BezĂŒge vor der Wiedervereinigung ĂŒbertrieben zu haben, um nach der Besitzstandsregelung ein entsprechend hohes Gehalt in Sachsen-Anhalt zu beziehen. Neben MĂŒnch betraf dies Sozialminister Werner Schreiber (CDU), Wirtschaftsminister Horst Rehberger (FDP) und Innenminister Hartmut Perschau (CDU). Der Minister fĂŒr Bundes- und Europaangelegenheiten Hans-JĂŒrgen Kaesler (FDP), der ebenfalls aus der alten Bundesrepublik kam, konnte sich hingegen entlasten. Werner MĂŒnch hatte als MinisterprĂ€sident ein Amtsgehalt von rund 265.200 DM im Jahr bezogen. Um dieses zu rechtfertigen, zog er von seinen frĂŒheren EinkĂŒnften als Mitglied des EuropĂ€ischen Parlaments ĂŒber die eigentliche AbgeordnetendiĂ€t von 116.000 DM hinaus nicht nur Tagegelder und steuerfreie, zweckgebundene AufwandsentschĂ€digungen heran, sondern auch das Budget von 30.000 DM fĂŒr Informationsmaterial und Veranstaltungen, das ihm aus den Mitteln der EVP-Fraktion im Europaparlament zustand, sowie das Budget fĂŒr die Bewirtung von Besuchergruppen im EU-Parlament. Sozialminister Werner Schreiber rechnete das Gehalt seines parlamentarischen Mitarbeiters zu seinen EinkĂŒnften als Bundestagsabgeordneter. Die Bundestagsverwaltung erklĂ€rte jedoch, dass solche Pauschalen nicht zu den persönlichen BruttoeinkĂŒnften eines Abgeordneten zu rechnen seien.[1]
Am 28. November 1993 traten MĂŒnch und sein gesamtes Kabinett zurĂŒck. Neuer MinisterprĂ€sident von Sachsen-Anhalt wurde der ostdeutsche CDU-Politiker Christoph Bergner. MĂŒnch und Schreiber zogen sich anschlieĂend dauerhaft, Rehberger vorĂŒbergehend aus der Politik zurĂŒck. Hartmut Perschau wechselte hingegen 1995 als Wirtschaftssenator nach Bremen.[1]
Der GehÀlteraffÀre wird auch der Absturz der FDP Sachsen-Anhalt in der WÀhlergunst im Jahre 1994 mit zugeschrieben: Sie sank von 13,5 Prozent bei der Wahl 1990 (dem stÀrksten Ergebnis in den neuen BundeslÀndern) auf 3,6 Prozent ab und war wÀhrend der folgenden acht Jahre nicht mehr im Landtag vertreten.[2]
Nach dem Regierungswechsel 1994 verlangte das nun SPD-gefĂŒhrte Finanzministerium von den vier ehemaligen Regierungsmitgliedern eine RĂŒckzahlung von insgesamt rund 900.000 DM.[1] Das Verwaltungsgericht Magdeburg bejahte in erster Instanz diesen Anspruch. Im Berufungsverfahren stellte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 1998 hingegen fest, dass MĂŒnch und seine Minister ihre EinkĂŒnfte rechtmĂ€Ăig empfangen hatten. Es sprach MĂŒnch sogar eine Nachzahlung von 10.000 DM zu. Auch die Prozesskosten von insgesamt rund 200.000 DM musste das Land Sachsen-Anhalt tragen.[3] Ein Strafverfahren gegen Werner MĂŒnch und Werner Schreiber wegen Betruges (im Fall von Schreiber: in Tateinheit mit Untreue) endete 1996 vor dem Landgericht Magdeburg mit FreisprĂŒchen.[4]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 3 4 Sachsen-Anhalt â Alles ausgegeben. In: Der Spiegel, Nr. 47/1995, 19. November 1995.
- â Udo Leuschner: Die Geschichte der FDP. Metamorphosen einer Partei zwischen rechts, sozialliberal und neokonservativ. Edition Octopus, MĂŒnster 2005, S. 243â244. (Vorschau bei Google Books).
- â Peter Schmalz: Die GehĂ€lteraffĂ€re hat fĂŒr Magdeburg ein Nachspiel. In: Welt, 7. Juli 1998.
- â MĂŒnch und Schreiber sind keine Raffkes. In: taz. Die Tageszeitung, 6. September 1996.