Hotz-Linder-Agreement
Das Hotz-Linder-Agreement von Juli 1951 war eine zwischen der Schweiz und den USA getroffene, informelle und nicht schriftlich festgehaltene Absprache den schweizerischen Handel mit dem Ostblock betreffend. Benannt ist sie nach den beiden VerhandlungsfĂŒhrern Harold Linder (USA) und Jean Hotz.
Ende 1948 drĂ€ngten die Vereinigten Staaten die neutrale Schweiz dazu, im Interesse der WestmĂ€chte zu handeln und die Lieferungen von "kriegswichtigen" GĂŒtern in die Sowjetunion einzuschrĂ€nken. Namentlich musste die Schweiz die Bestimmungen des Coordinating Committee on Multilateral Export Controls (CoCom) mittragen. Das CoCom bestand aus allen NATO-Staaten (ausser Island) sowie Japan, weshalb die De-facto-Mitgliedschaft der Schweiz neutralitĂ€tspolitisch sehr bedenklich war.
Strenge Exportkontrollen fĂŒhrten zu einem Einfrieren des Exports sogenannter Liste-II-Produkte auf den normalen, durchschnittlichen Warenverkehr, wĂ€hrend Liste-I-Produkte nicht oder nur eingeschrĂ€nkt an den Ostblock geliefert werden durften.
Weil die Schweizer Industrie amerikanische GegenmaĂnahmen befĂŒrchtete, verzichtete sie auf die Ausschöpfung der ausgehandelten Limiten, obwohl das ursprĂŒngliche Kontingent fĂŒr Liste-I-GĂŒter von 8 auf 35 Millionen Franken erhöht werden konnte. Erst 1994 wurde das CoCom abgeschafft.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eric Flury-Dasen: Hotz-Linder-Agreement. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- André Schaller: Schweizer NeutralitÀt im West-Ost-Handel: Das Hotz-Linder-Agreement vom 23. Juli 1951. Haupt, Bern / Stuttgart 1987, ISBN 3-258-03898-8 (zugleich Staatswissenschaftliche Dissertation, UniversitÀt St. Gallen 1987).