Wallhecke



Wallhecke (auch Knick, Knicke, Knicks, Ăver oder Ăwer) ist eine Bezeichnung fĂŒr von Gehölzen bewachsene, meist kĂŒnstlich errichtete Erd-, Stein- oder TorfwĂ€lle in Mitteleuropa. Sie sind als Einfriedung und Grenzmarkierung weit verbreitete landschaftsprĂ€gende Elemente der Kulturlandschaft. Die durchschnittliche Höhe eines Walls betrĂ€gt etwa einen Meter, die durchschnittliche Breite bei ErdwĂ€llen etwa zwei Meter.
Begriffsbestimmung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wallhecken und die dazugehörenden Landschaftstypen werden regional verschieden bezeichnet.
Die in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gebrĂ€uchliche Bezeichnung âKnickâ (Mehrzahl: Knicke oder Knicks) bezeichnet dort wallartige Baum- und Strauchhecken, die bereits im Hoch- und SpĂ€tmittelalter als Landwehren zur Befestigung von Territorien, spĂ€ter auch im Rahmen der Verkoppelung (Gemeinheitsteilung) als âlebende ZĂ€uneâ angelegt wurden.[1] Ein typischer Knick bildet eine relativ dichte grĂŒne âWandâ aus StrĂ€uchern und vereinzelten BĂ€umen.
Der Begriff âKnickâ leitet sich von der PflegetĂ€tigkeit ab, nĂ€mlich dem Knicken bzw. Beugen von Zweigen, dĂŒnnen Ăsten oder sehr jungen BĂ€umen, um das Höhen- und Breitenwachstum zu begrenzen und zugleich die Hecke zu verdichten.
Als Knick definiert das Land Schleswig-Holstein einen an gegenwÀrtigen oder ehemaligen Grenzen landwirtschaftlicher NutzflÀchen oder zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegten Erdwall, der mit vorwiegend heimischen Gehölzen, Gras- oder Krautfluren bewachsen ist. Der Randstreifen beidseitig des Erdwalles zÀhlt dabei zum Knick. Auch ein unbepflanzter Erdwall fÀllt unter die Bezeichnung als Knick, ebenso ein- oder mehrreihige Gehölzstreifen zu ebener Erde.[2]
Die Wallhecken entlang des Weges leiteten frĂŒher die Tiere beim Viehtrieb und schĂŒtzten die angrenzenden Felder gegen Verbiss oder Vertritt durch Vieh.
In lĂ€ndlichen oder auch vormals lĂ€ndlichen Gegenden Norddeutschlands tragen vielerorts StraĂen den Namen âKnickâ. Wird eine StraĂe (in der Art eines Hohlwegs) beiderseitig von Wallhecken begrenzt, so ist dafĂŒr der Begriff Redder verbreitet. Trittstufen zum Ăberqueren eines Grabens oder einer Wallhecke heiĂen Stegel oder niederdeutsch âSteggelschâ.[3]
In Frankreich, GroĂbritannien und Belgien bezeichnet man eine durch Wallhecken geprĂ€gte Landschaft als Bocage.
Funktion und Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wallhecken dienten als Feldbegrenzung, Schutzwehren gegen gröĂere Wildtiere, als Landwehr gegen feindliche Angreifer und nebenbei zur Brennholzgewinnung. Sie vermindern auch die Bodenerosion der obersten Erdschicht und dienen als Windschutz gegen Austrocknung. Das Kleinklima am Knick ist mit dem eines Waldrands vergleichbar.
In der Geest entstanden Knicks zu einem geringen Teil aus von den Ăckern abgesammelten Lesesteinen, diese werden dann unterschieden in ErdsteinwĂ€lle oder Feldmauern. HĂ€ufig werden Wallhecken aus HaselnussstrĂ€uchern, Faulbaum, WeiĂdorn, Schlehe, Brombeere oder Hainbuchen gebildet, seltener finden sich Eschen oder Erlen, vereinzelt eingestreut aber auch gröĂere Buchen und Eichen. Als Schutz gegen Verbiss wurden vielfach auch DornenstrĂ€ucher wie Heckenrosen, Brombeeren, WeiĂdorn und Schlehdorn gepflanzt. Diese wurden alle paar Jahre kreuzweise ĂŒbereinander gefĂ€llt, so dass aus Totholz und Aufwuchs eine fĂŒr das Vieh nur schwer zu durchdringende Barriere entstand. Wallhecken gelten als artenreicher Lebensraum, wirken durch ihre groĂe biologische Vielfalt weit in die Landschaft hinein und stehen deswegen teilweise unter Naturschutz. SchlieĂlich haben sich Wallhecken-GrĂŒnlandkomplexe im Laufe der Jahrhunderte zu einem eigenen Lebensraum fĂŒr Flora und Fauna der Tiefebene entwickelt und prĂ€gen das landschaftliche Erscheinungsbild mancher Gegenden.
In der Intensivlandwirtschaft können Wallhecken die mechanische Bodenbearbeitung behindern. Wallheckenlandschaften sind in den betroffenen Regionen oft Streitobjekt zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen. In FlurbereinigungsÂverfahren mit dem Ziel, gröĂere und effizienter zu bewirtschaftende landwirtschaftliche FlĂ€chen zu schaffen, war nicht selten auch die Einebnung alter Wallhecken vorgesehen.
In Mecklenburg-Vorpommern prĂ€gen Wallhecken nicht mehr das Landschaftsbild, da sie wĂ€hrend der DDR-Zeit im Zuge der Zusammenlegung der AckerflĂ€chen zu sehr groĂen Einheiten fĂŒr die LPG-Betriebe entfernt wurden. Die ab 1952 zunĂ€chst freiwillige, dann zunehmend durch staatlichen Zwang organisierte Kollektivierung der Landwirtschaft und die damit verbundene Ausweitung der AnbauflĂ€chen durch Einebnung der Wallhecken verursachte vielfach ökologische Probleme. GroĂe Monokulturen und der Verlust der Hecken fĂŒhrten zu einer Reduktion der Artenvielfalt in Flora und Fauna. Die in den Hecken lebenden Vögel und Raubinsekten fehlten, um die Schadinsekten auf den GroĂflĂ€chen zu dezimieren, und auch luftgetragene Krankheitskeime (Fungi und Bakterien) konnten sich nach dem Entfernen der Knicks leichter ausbreiten, was einen verstĂ€rkten Einsatz von Insektiziden und Fungiziden erforderte.
In Schleswig-Holstein werden die Knicks heute durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 21 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz[4] geschĂŒtzt. Ziel ist es, 60 Meter Wallhecke je Hektar in landwirtschaftlich geprĂ€gten Gegenden zu erhalten.
Das NiedersĂ€chsische AusfĂŒhrungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 19. Februar 2010[5] enthĂ€lt im § 22 Abs. 3 Bestimmungen zu Wallhecken: Mit BĂ€umen oder StrĂ€uchern bewachsene WĂ€lle (Wallhecken), die als Einfriedung dienen oder dienten, auch wenn sie zur Wiederherstellung oder naturrĂ€umlich-standörtlich sinnvollen ErgĂ€nzung des traditionellen Wallheckennetzes neu angelegt worden sind, sind geschĂŒtzte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Wallhecken dĂŒrfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der BĂ€ume und StrĂ€ucher beeintrĂ€chtigen, sind verboten. In SonderfĂ€llen werden auch gehölzfreie WĂ€lle mit Grenzfunktion als Wallhecken eingestuft.
Pflege
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Erhaltung von Landschaftsbild und der traditionellen Form der Wallhecken mĂŒssen die StrĂ€ucher regelmĂ€Ăig âgeknicktâ oder auf den Stock zurĂŒckgesetzt werden. Dies ist nur wĂ€hrend des Winterhalbjahres erlaubt.
Im MÀrz 2023 erklÀrte die UNESCO die Knickpflege in Schleswig-Holstein zum Immateriellen Kulturerbe.[6]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- JĂŒrgen Eigner: Unsere Knicks im Natur- und Landschaftshaushalt. In: Schleswig-Holstein. Band X, 1975, S. 172â176.
- JĂŒrgen Eigner: Ăkologische Knickbewertung in Schleswig-Holstein. In: Die Heimat. Band 85, 1978, S. 241â249.
- Renate HĂŒser: Lebensraum Wallhecke. Hrsg.: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesbildstelle Westfalen, MĂŒnster 1991.
- Georg MĂŒller: Wallhecken: Entstehung, Pflege, Neuanlage am Beispiel der Gemeinde Ganderkesee und allgemeine Hinweise zu Wallhecken im nordwestdeutschen Raum. BSH-Verlag, Wardenburg 1989, ISBN 3-923788-16-9.
- Georg MĂŒller: Europas Feldeinfriedungen. Wallhecken (Knicks), Hecken, Feldmauern (SteinwĂ€lle), Trockenstrauchhecken, Biegehecken, Flechthecken, FlechtzĂ€une und traditionelle HolzzĂ€une (Parallele engl. Sprachausgabe: Europeâs field boundaries). 2 BĂ€nde, Neuer Kunstverlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-944526-14-0.
- Gerhard Siebels: Zur Kulturgeographie der Wallhecke. Ein Beitrag zur Lösung des Heckenlandschaftsproblems auf Grund kulturgeographischer Untersuchungen im Landkreis Aurich (Ostfriesland). Rautenberg & Möckel, Leer (Ostfriesland) 1954.
Film
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Der Trick mit dem Knick. Dokumentarfilm, Deutschland, 2018, 28:40 Min., Buch und Regie: Kirsten Burger, Produktion: NDR, Reihe: NaturNah, Erstsendung: 20. MÀrz 2018 bei NDR Fernsehen, Inhaltsangabe von ARD.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Knicks in Schleswig-Holstein. In: NABU Schleswig-Holstein, 1. September 2017
- Wilfried Böhling: Alte Wallhecken in der Ortschaft Hagen. In: Ortsteil Hagen der Hansestadt Stade, 5. Januar 2015
- Neuanlage von Knicks. In: Kreisverwaltung Plön. 2001, archiviert vom am 11. Juli 2012; abgerufen am 1. September 2017.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Nikolaus Oest: Oeconomisch-practische Anweisung zur Einfriedung der LĂ€ndereien. Johann Christoph Korte, abgerufen am 16. Mai 2024.
- â Landesverordnung ĂŒber gesetzlich geschĂŒtzte Biotope (Biotopverordnung). (PDF, 57 kB) In: Ministerium fĂŒr Landwirtschaft, Umwelt und lĂ€ndliche RĂ€ume Schleswig-Holstein. 22. September 2009, archiviert vom am 6. Oktober 2014; abgerufen am 1. September 2017.
- â Achim Messerschmidt: KulturdenkmĂ€ler: Querfeldein ĂŒber HĂŒrden aus Stein. In: Eckernförder Zeitung, 26. Juli 2014, abgerufen am 1. September 2017.
- â gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de: Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz â LNatSchG): § 21 Gesetzlich geschĂŒtzte Biotope. Schleswig-Holstein, 24. Februar 2010, abgerufen am 1. September 2017.
- â NiedersĂ€chsisches AusfĂŒhrungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). 19. Februar 2010, abgerufen am 13. Januar 2023.
- â Knickpflege zu Immateriellem Kulturerbe der UNESCO ernannt. NDR, abgerufen am 1. Juni 2023.