Evangelisch-lutherische Kirchen

Die lutherischen Kirchen (oft auch evangelisch-lutherische Kirchen) sind die Kirchen, die sich dem Luthertum, einem Zweig innerhalb des Protestantismus, zurechnen. Sie grĂŒnden sich nach eigenem VerstĂ€ndnis auf die Bibel, in Teilen auf die Dogmenbildung der Alten Kirche und auf die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, die im Zuge der Wittenberger Reformation von Martin Luther und anderen lutherischen Theologen, wie beispielsweise Philipp Melanchthon, verfasst wurden. Der lutherischen Konfessionsfamilie gehören etwa 83 Millionen Christen an.
Die lutherischen Kirchen gehören ebenso wie die evangelisch-reformierten Kirchen zu den evangelischen Kirchen. Die meisten lutherischen Kirchen sind heute im Lutherischen Weltbund zusammengeschlossen.
Bezeichnung
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Die Bezeichnung Lutheraner war ursprĂŒnglich eine polemische Bezeichnung von römisch-katholischer Seite zur Identifizierung der Protestanten als Ketzer. Johannes Eck verwendete sie in seiner 1520 erschienenen Schrift Adversus Lutheranos, et alios hostes Ecclesiae (âGegen die Lutheraner und andere Feinde der Kircheâ).
Erst spÀter wurde der Begriff zur Selbstbezeichnung, um eine Abgrenzung sowohl zu den Römisch-Katholischen als auch zu den Evangelisch-Reformierten zu demonstrieren.
UrsprĂŒnglich war es das Hauptanliegen Luthers, die römische Kirche zu reformieren. Erst mit der Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis) von 1530 wurde deutlich, dass ein Ausgleich mit den AltglĂ€ubigen nicht möglich war.
Etliche der lutherischen Kirchen nennen sich Evangelische Kirche A. B. mit Bezug auf das Augsburger Bekenntnis.
Theologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bibel und Bekenntnisschriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Bibel nimmt in der lutherischen Theologie den Rang einer ânorma normansâ (normierende Norm) ein, wĂ€hrend das lutherische Bekenntnis (in den lutherischen Bekenntnisschriften niedergelegt) eine ânorma normataâ (genormte Norm = von der Bibel genormte Norm) ist. Nach der lutherischen Orthodoxie (etwa bei Johann Gerhard) gibt es eine feststehende Terminologie (scriptura = norma normans; confessio = norma normata).
Nach der Konkordienformel (FC) âVon dem summarischen Begriffâ ist âGottes Wort die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre âŠ, welchem keins Menschen Schriften gleich geachtet, sondern demselbigen alles unterworfen werden sollâ. Die Bekenntnisschriften haben dennoch eine sehr hohe DignitĂ€t, âweil (quia) sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegrĂŒndetâ (FC: Von dem summarischen Begriff) sind.[1] Nach Ansicht freikirchlicher Lutheraner findet sich diese quia-Bindung als VerhĂ€ltnisbestimmung zwischen Schrift und Bekenntnis in Deutschland nur bei den altkonfessionell-lutherischen Kirchen, wie der SelbstĂ€ndigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.[2] Die lutherischen Landeskirchen bestimmen das VerhĂ€ltnis zwischen Schrift und Bekenntnis nicht als quia (weil), sondern als âquatenusâ (insofern): Insofern die Bekenntnisschriften in der Bibel gegrĂŒndet sind, sind sie verbindlich.[3] Hieraus ergeben sich unterschiedliche Positionen in Lehre und Leben der Kirchen.
Die Bekenntnisschriften (BSLK) sind:
- Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse
- Das Apostolikum
- Das Bekenntnis von NicÀa / Konstantinopel (325 / 381 n. Chr.)
- Das Athanasianum
- das Augsburger Bekenntnis (CA â Confessio Augustana)
- Die Verteidigungsschrift des Augsburger Bekenntnisses (Apologie der Confessio Augustana)
- Der Kleine Katechismus Martin Luthers
- Der GroĂe Katechismus Martin Luthers
- Die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers
- die Konkordienformel (FC â Formula Concordiae)
Nicht alle lutherischen Kirchen erkennen all diese Schriften als Bekenntnisschriften an. Insbesondere die Konkordienformel gehört nicht in allen Kirchen zum Bekenntnisstand. Daher wird zwischen konkordien-lutherischen und nicht konkordien-lutherischen Kirchen unterschieden.
âSola gratia, sola fide, sola scriptura, solus Christusâ
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In vier lateinischen Formeln lassen sich die Grundgedanken der lutherischen Theologie zusammenfassen:
- âsola gratiaâ: Errettung verdankt sich allein der Gnade bzw. GĂŒte Gottes. Kein menschliches Handeln oder Streben oder noch so gute Werke können als ein Verdienst gegenĂŒber Gott geltend gemacht werden. Das Heil bleibt in allen Phasen des Christseins immer ein Geschenk.
- âsola fideâ: allein der Glaube als Vertrauen nicht auf sich selbst, sondern auf Jesus Christus lĂ€sst einen Menschen vor Gott als gerecht gelten.
- âsola scripturaâ: die Bibel ist die einzige Grundlage fĂŒr das theologische Urteilen oder Verurteilen. Sie wendet sich nicht gegen zeitgemĂ€Ăes Reden, nicht gegen den kritischen Gebrauch der Vernunft, auch nicht gegen neue, aktuelle Bekenntnisse oder kirchliche Traditionen; sie soll diese auch nicht ersetzen (kein Biblizismus). Aber sie ist der MaĂstab und die Norm. An ihr ist alle Predigt und kirchliche Lehre zu messen.
- âsolus Christusâ: allein der Person Jesu Christi, seinem Wirken und seiner Lehre gilt das Vertrauen fĂŒr die Errettung.
Lutheraner lehnen die Marienverehrung, wie sie die römisch-katholische Kirche praktiziert, und die Auffassung, die hierarchische Verfassung der Kirche, einschlieĂlich ihrer Leitung durch den Papst, sei als iure divino (nach göttlichem Recht d. h. unverĂ€nderbar) gegeben, ab. In einigen lutherischen Kirchen ist das historische Bischofsamt in apostolischer Sukzession erhalten geblieben, in vielen ist das Bischofsamt im Lauf der letzten Jahrhunderte wieder eingefĂŒhrt worden. Die heutigen Lutheraner grenzen sich gegen Luthers Antijudaismus ab und bekennen vielfach eine Mitschuld an dessen Wirkungsgeschichte.
Liturgie und Gottesdienst
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Im evangelisch-lutherischen Gottesdienst sind Predigt und Abendmahlsfeier von zentraler Bedeutung. Neben der Predigt und der Feier des Heiligen Abendmahls gehören die Heilige Taufe und die Heilige Beichte zu den Gnadenmitteln dieser Konfession. Innerhalb der lutherischen Kirchen ist es jedoch umstritten, ob die Beichte als Sakrament gewertet werden kann, wie in der römisch-katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen.
Lutherische Kirchen spenden in der Regel die Kindertaufe, lehnen aber auch Taufen kurz vor der Konfirmation oder im Erwachsenenalter ausdrĂŒcklich nicht ab. Abendmahlsgottesdienste werden in vielen Kirchen regelmĂ€Ăig in der Form der Deutschen Messe gefeiert, die auf die Liturgiereform durch Martin Luther aus dem Jahr 1526 zurĂŒckgeht. Die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl wird als RealprĂ€senz verstanden: Christi Leib und Blut werden unter Brot und Wein ausgeteilt und empfangen. Auch Kinder dĂŒrfen â zumindest innerhalb der VELKD und auch in der Evangelischen Kirche A.B. in Ăsterreich â am Abendmahl teilnehmen (Kinderabendmahl). In der SelbstĂ€ndigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) dĂŒrfen Kinder bzw. Jugendliche dann am Heiligen Abendmahl teilnehmen, wenn sie vorher im lutherischen AbendmahlsverstĂ€ndnis unterwiesen wurden. Hier spricht die SELK von FrĂŒhkommunion. Konfirmation und Teilnahme am Heiligen Abendmahl (FrĂŒhkommunion) werden getrennt.
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hauptrichtungen
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bzu den LWB-Mitgliedskirchen in Argentinien gehören auch Mitgliedsgemeinden aus Paraguay und Uruguay.
Die lutherischen Kirchen haben heute drei Hauptrichtungen, die sich in drei weltweiten Organisationen ausdrĂŒcken:
- Lutherischer Weltbund, gegrĂŒndet 1947 mit 148 Mitgliedskirchen (darunter auch einige unierte Kirchen) und ca. 77 Millionen Gemeindegliedern,[5] zu dem u. a. die deutschen evangelisch-lutherischen Landeskirchen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika gehören
- Internationaler Lutherischer Rat mit 54 Mitgliedskirchen und ca. 7,15 Millionen Gemeindegliedern (Stand: Herbst 2018), zu dem u. a. die SelbstÀndige Evangelisch-Lutherische Kirche und die Missouri-Synode gehören
- Konfessionelle Evangelisch-Lutherische Konferenz mit 24 Mitgliedskirchen und ca. 500.000 Gemeindegliedern, zu der u. a. die Evangelisch-Lutherische Freikirche und die Evangelisch-Lutherische Wisconsin-Synode gehören
Lutherische Kirchen altkonfessioneller PrÀgung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Sonderform der lutherischen Kirchen bilden in Deutschland und in den LÀndern, in denen eine Staatskirche existiert, die lutherischen Kirchen altkonfessioneller PrÀgung (Bekenntniskirchen).
Die meisten lutherischen Kirchen altkonfessioneller PrĂ€gung werden vielfach als konservativer angesehen. âKonservativâ bedeutet hier vor allem, dass sie sehr stark an die lutherischen Bekenntnisse gebunden sind, die im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst sind. Durch diese Bindung lehnen sie jegliche Form des Unionismus (Kirchengemeinschaft verschiedener Konfessionen) und damit auch die Leuenberger Konkordie ab.
Weltweit sind die meisten dieser Kirchen im Internationalen Lutherischen Rat zusammengeschlossen.
Leitung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lutherische Kirchen sind in den meisten FĂ€llen synodal und episkopal organisiert. Die Synoden sind die obersten Instanzen fĂŒr die Gesetzgebung sowie Lehr- und Personalentscheidungen und werden jeweils durch einen SynodalprĂ€sidenten / eine SynodalprĂ€sidentin oder einen / eine PrĂ€ses geleitet. In den lutherischen Landeskirchen in Deutschland oder Ăsterreich wird die geistliche Aufsicht von einem Bischof oder einer Bischöfin ausgeĂŒbt, der bzw. die auch ĂŒber das Ordinationsrecht verfĂŒgt. Die SelbstĂ€ndige Evangelisch-Lutherische Kirche wird ebenfalls von einem Bischof geleitet, der das Recht zur Ordination und die Lehraufsicht ausĂŒbt. Er ist fĂŒr die gesamte Bundesrepublik Deutschland zustĂ€ndig. Die Leitungsfunktion in der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) wird von einem PrĂ€ses ausgeĂŒbt. Die DĂ€nische Kirche in SĂŒdschleswig wird von einem Propst geleitet und ist (anders als die DĂ€nische Volkskirche) synodal verfasst.[6][7]
Ăkumene
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wie fast alle Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes (LWB) sind die lutherischen Landeskirchen auch am Ăkumenischen Rat der Kirchen beteiligt. Aufgrund der Leuenberger Konkordie von 1973 gehören die meisten der im LWB vertretenen lutherischen Kirchen in Europa, darunter auch alle deutschen Landeskirchen, zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und haben volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten, unierten und methodistischen Kirchen in Europa. Zahlreiche Mitglieder der lutherischen Konfessionsfamilie arbeiten in der evangelikal ausgerichteten Evangelischen Allianz mit.
In Deutschland arbeiten sowohl die lutherischen Landeskirchen als auch die SelbstÀndige Evangelisch-Lutherische Kirche in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auch mit katholischen und orthodoxen Kirchen zusammen.
Rechtlicher Status
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland und in einigen skandinavischen LĂ€ndern haben lutherische Kirchen, in landeskirchlicher oder staatsunabhĂ€ngiger Organisationsform, öffentlich-rechtlichen Status. Die enge Bindung von Kirche und Staat ergibt sich aus dem landesherrlichen Kirchenregiment, das zu einer Verbindung von âThron und Altarâ fĂŒhrte. Daher haben die lutherischen Landeskirchen in Deutschland ebenso wie die unierten und reformierten Landeskirchen eine engere Bindung zum Staat (u. a. deutlich im Kirchensteuersystem), die seit dem 20. Jahrhundert im Einzelnen durch StaatskirchenvertrĂ€ge geregelt ist.
Die lutherischen Kirchen altkonfessioneller PrÀgung in Deutschland haben öffentlich-rechtlichen Status, verzichten aber auf den Einzug von Kirchensteuern. Ihre Kirchenmitglieder zahlen freiwillig ein Kirchgeld direkt an die Gemeinde. Diese leitet einen bestimmten Betrag an die Allgemeine Kirchenkasse weiter. Ebenso erfolgt ein Kirchenaustritt nicht beim Amtsgericht oder Standesamt, sondern direkt beim Pfarramt in schriftlicher Form.
Die ebenfalls lutherische DĂ€nische Kirche in SĂŒdschleswig, die die dĂ€nische Volksgruppe im Norden Schleswig-Holsteins kirchlich betreut, hat als Freikirche die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.[8]
In anderen LĂ€ndern, zum Beispiel Ăsterreich, der Schweiz und den USA, sind die lutherischen Kirchen aufgrund der strikteren Trennung von Kirche und Staat eine von diversen Kirchen.
Situation in einzelnen LĂ€ndern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemeinsame Kirche und zugleich Dachverband der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD). Die Gliedkirchen der VELKD sind Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), zu der auch die reformierten und die unierten Kirchen gehören. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in EKD und VELKD ist allerdings nicht zwingend. Im Norden Schleswig-Holsteins (in SĂŒdschleswig) bestehen zudem dĂ€nischsprachige lutherische Gemeinden unter dem Dach der DĂ€nischen Kirche in SĂŒdschleswig (Dansk Kirke i Sydslesvig). Die elf deutschen Mitgliedskirchen im Lutherischen Weltbund, darunter die nicht zur EKD gehörende Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden, sind darĂŒber hinaus im Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes zusammengeschlossen.
Die meisten lutherischen Kirchen altkonfessioneller PrĂ€gung in Deutschland sind heute in der SelbstĂ€ndigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammengeschlossen[9]; daneben gibt es noch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden und die Evangelisch-Lutherische Freikirche. Obwohl es zwischen diesen Kirchen in vielen Fragen hinsichtlich Lehre, VerstĂ€ndnis der Tradition und Organisation Ăbereinstimmungen und in den weiteren Ăberzeugungen groĂe Gemeinsamkeiten gibt, haben nicht alle konfessionell lutherischen Kirchen volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft festgestellt. Eine solche Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft besteht eingeschrĂ€nkt zwischen der SelbstĂ€ndigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden. Die Evangelisch-Lutherische Freikirche kĂŒndigte die Kirchengemeinschaft mit der SELK 1989 auf. Zwischen den anderen lutherischen Freikirchen bestand auch in der Vergangenheit keine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft.
Differierende theologische Standpunkte zwischen VELKD und SELK
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Das Heilige Abendmahl
- Beide lutherischen Kirchen sehen das Abendmahl als Sakrament. Jedoch gibt es Unterschiede. Bei den Gliedkirchen der VELKD sind sowohl Wein als auch Traubensaft als Element zugelassen. Die SELK lehnt Traubensaft im Abendmahl als Element aus theologischen ErwĂ€gungen ab. Die VELKD hat volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit konfessionsverschiedenen Kirchen aufgrund der Leuenberger Konkordie oder bilateraler Vereinbarungen. Die SELK lehnt jeglichen Unionismus ab und fragt, wie zwei unterschiedliche Auffassungen vom Abendmahl dennoch zu Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft fĂŒhren können (Beispiel Reformierte und Lutheraner).
- Das Amt der Kirche
- Beide lutherischen Kirchen haben AmtstrĂ€ger. Sowohl in der VELKD als auch in der SELK gibt es Diskussionen um das geistliche Amt. Die Bischofskonferenz der VELKD hat mehrere Stellungnahmen herausgegeben, in denen sie festhĂ€lt, dass das geistliche Amt aus dem Priestertum aller Getauften abzuleiten sei. Die SELK hingegen leitet das geistliche Amt nicht aus dem Priestertum aller Getauften ab, sondern aus bzw. unter dem Apostolat. Folglich dĂŒrfen in der SELK nur Ordinierte öffentlich predigen und die Sakramente verwalten. In der VELKD ist dies Vikaren und Predigern gestattet. Die VELKD ordiniert Frauen zum Pfarramt, die SELK nicht.
- Rechtfertigungslehre
- Durch die gemeinsame ErklÀrung zur Rechtfertigungslehre zwischen dem Lutherischen Weltbund und der römisch-katholischen Kirche am 31. Oktober 1999 in Augsburg haben sich auch hier die Positionen verschoben. Waren sich SELK und VELKD bisher in dieser Frage einig, ist diese Lehreinheit in Frage gestellt.
- Schriftlehre
- So gibt es zwischen VELKD und SELK auch groĂe Unterschiede in der Schriftlehre und der Hermeneutik.
- Bekenntnisbindung
- Unterschiede zwischen beiden lutherischen Kirchenkörpern gibt es in der Bindung zwischen der Heiligen Schrift und den Lutherischen Bekenntnisschriften (siehe oben zu quia bzw. quaterna).
Ăsterreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die lutherische Kirche Ăsterreichs nennt sich Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (A. B.) in Ăsterreich. Das grenzt sie von der Evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses in Ăsterreich (reformierte Kirche, auf Grundlage der Confessio Helvetica Posterior) ab; beide Kirchen sind verbunden zur Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Ăsterreich, mit einer gemeinsamen Generalsynode. Den Lutheranern â wie auch den Reformierten â ist seit dem Toleranzpatent von 1781 freie ReligionsausĂŒbung gestattet, und seit dem Protestantenpatent 1861 sind sie eine anerkannte Religion (so die heutige rechtliche Formulierung; heute herrscht in Ăsterreich vollstĂ€ndige Religionsfreiheit). Religionsunterricht halten Lutheraner, Reformierte und Methodisten gemeinsam ab.
Zentrale Organe der lutherischen Kirche sind die Synode als theologische, der Oberkirchenrat als organisatorische und der Bischof (fĂŒr sechs Jahre gewĂ€hlt) als geistliche Leitung. Gegliedert ist die Kirchengemeinschaft in sieben Diözesen, die Superintendenturen. Insgesamt gibt es etwa 200 evangelisch-lutherische Gemeinden (Pfarren) in Ăsterreich.
Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Schweiz gehören die meisten evangelischen Christen reformierten Kirchen an. 1707 entstand eine lutherische Gemeinde in Genf, im 19. Jahrhundert weitere in einigen gröĂeren StĂ€dten. Sie sind seit 1967 im Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im FĂŒrstentum Liechtenstein (BELK) zusammengeschlossen.
Niederlande
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die im Jahr 1818 gegrĂŒndete Evangelisch-Lutherische Kirche im Königreich der Niederlande hat sich 2004 mit zwei reformierten Kirchen zur Protestantischen Kirche in den Niederlanden zusammengeschlossen.
Lettland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nachdem Lettland im Jahr 1918 unabhĂ€ngig geworden war, wurde 1922 die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands gegrĂŒndet, der damals die Mehrheit der Einwohner angehörte. Schon nach der Okkupation Lettlands 1940 und noch einmal nach der erneuten Eroberung durch die Rote Armee 1944 flohen viele Letten, darunter auch ein Teil der lutherischen Geistlichen, ins Ausland. Der zweite Erzbischof der Kirche, Teodors GrÄ«nbergs, der ins Exil nach Deutschland gegangen war, baute von dort aus die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands im Exil (so der Name bis 1991) auf. Diese Kirche hatte anfangs etwa 120.000 Mitglieder und hatte fĂŒr die BewĂ€ltigung der Exilserfahrung eine sehr groĂe Bedeutung. In der weltweiten christlichen Gemeinschaft wurde sie als ReprĂ€sentanz der lettischen Lutheraner angesehen, da die Kirche in Lettland selbst unter sowjetischer Besatzung lange Zeit keine Möglichkeit zur Beteiligung am internationalen kirchlichen Leben hatte. So gehörte die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands im Exil 1947 zu den GrĂŒndern des Lutherischen Weltbundes.
GrÄ«nbergs leitete die Kirche bis zu seinem Tod 1962 als Erzbischof. Sie hatte ihren Sitz an seinem Wohnort in Esslingen am Neckar. Nach seinem Tod wurde der Sitz in die USA verlegt, von dort nach Kanada, unter Erzbischof ElmÄrs Ernsts RozÄ«tis dann wieder nach Esslingen. Seit der EinfĂŒhrung von Lauma ZuĆĄÄvica als Erzbischöfin ist er in Milwaukee, Wisconsin.
Als nach der Wiederherstellung der UnabhĂ€ngigkeit Lettlands 1990 viele Letten aus dem Exil nach Lettland zurĂŒckkehrten, nahm die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands im Exil 1991 den neuen Namen Latvijas EvanÄŁÄliski LuteriskÄ BaznÄ«ca Ärpus Latvijas (LELBÄL) (âLettische Evangelisch-Lutherische Kirche auĂerhalb Lettlandsâ) an. Infolge des Falls des Eisernen Vorhangs hob sich auch die innerkonfessionelle Schranke und es kam zu einer AnnĂ€herung zwischen der LELBÄL und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Lettlands (ELKL). 1998 wurde eine formelle Zusammenarbeit vereinbart, 2003 eine gemeinsame Agende veröffentlicht. Doch dann grĂŒndete die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands entgegen den Absprachen auch im Ausland eigene Gemeinden, die LELBÄL im Gegenzug auch Gemeinden in Lettland. Der Konflikt verschĂ€rfte sich, nachdem die ELKL 2016 die Möglichkeit der Ordination von Frauen abgeschafft hatte und die lutherische Kreuzkirchengemeinde in LiepÄja, die diese Entscheidung nicht akzeptieren wollte, zur LELBÄL ĂŒbertrat. Seitdem liegt die Zusammenarbeit auf Eis.
Um auszudrĂŒcken, dass ihr nicht lĂ€nger ausschlieĂlich Gemeinden âauĂerhalb Lettlandsâ angehören, Ă€nderte die LELBÄL im Jahr 2020 ihren Namen in Latvijas EvaĆÄŁÄliski LuteriskÄ BaznÄ«ca pasaulÄ, âLettische Evangelisch-Lutherische Kirche weltweitâ.
RumÀnien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In RumÀnien bestehen zwei lutherische Kirchen:
- die deutschsprachige Evangelische Kirche A. B. in RumĂ€nien als Kirche der SiebenbĂŒrger Sachsen,
- die ungarischsprachige Evangelisch-Lutherische Kirche in RumÀnien, zu der auch slowakischsprachige und eine rumÀnischsprachige Gemeinde gehören.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Werner Elert: Morphologie des Luthertums. 2 BĂ€nde. Verbesserter Nachdruck der 1. Auflage. C. H. Beck, MĂŒnchen 1958.
- Vilmos Vajta (Hrsg.): Die evangelisch-lutherische Kirche: Vergangenheit und Gegenwart. Evangelisches Verlagswerk, Stuttgart 1977.
- GĂŒnther GaĂmann: Lutherische Kirchen. In: Theologische RealenzyklopĂ€die (TRE). Band 21, de Gruyter, Berlin / New York 1991, ISBN 3-11-012952-3, S. 599â616.
- Hans Christian Knuth, Anselm Schubert, Christoffer Hinrich Grundmann, Friederike NĂŒssel: Luthertum/Lutheraner. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 5, Mohr-Siebeck, TĂŒbingen 2002, Sp. 608â620.
- Michael Plathow (Hrsg.): Lutherische Kirchen (= Die Kirchen der Gegenwart 1 = Bensheimer Hefte. Heft 107). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007.
- Bernd Oberdorfer, Oliver Schuegraf (Hrsg.): Sichtbare Einheit der Kirche in lutherischer Perspektive. Eine Studie des Ăkumenischen Studienausschusses der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2017, ISBN 978-3-374-05288-2.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â In der Solida Declaratio heiĂt es von der Confessio Augustana, dass man sich zu ihr bekenne, weil sie kein Produkt theologischer Arbeit sei, âsondern weil sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegrĂŒndet ist (sed quia de verbo Domini est desumpta et ex fundamentis sacrarum litterarum solide exstructa)â, BSLK 835, 5.
- â Mit anderen Worten, die DignitĂ€t, die der Confessio Augustana zugeschrieben wird, wird auf alle anderen im Konkordienbuch enthaltenen Schriften ausgeweitet.
- â Vgl. BSLK 838, 10: â⊠man habe eine einhellige, gewisse, allgemeine Form der Lehre, darzu sich unsere evangelische Kirchen sĂ€mbtlich und ingemein bekennen, aus und nach welcher, weil sie aus Gottes Wort genommen (secundum quam, cum e verbo Dei sit desumpta), alle anderen Schriften, wiefern sie zu probieren und anzunehmen (quatenus probanda et recipienda), geurteilt und reguliert werden sollen.â
- â LWF Statistik 2019 In: lutheranworld.org. Lutherischer Weltbund, abgerufen am 13. Januar 2024.
- â About the LWF. In: lutheranworld.org. Lutherischer Weltbund, abgerufen am 13. August 2021; die deutschsprachige Webseite Ăber uns, abgerufen am 13. August 2021, gibt einen veralteten Stand wieder.
- â Sydslesvigs synodekirke kan lĂŠre folkekirken noget. Kristeligt Dagblad, abgerufen am 24. Juli 2010.
- â Dansk Kirke i Sydslesvigs HĂ„ndbog for menighedsrĂ„dsmedlemmer ( vom 22. August 2016 im Internet Archive), 2011, S. 7 (Abschnitt II.7. Provsten).
- â Minderheitenbericht der Landesregierung 2007, S. 47 (PDF; 1,5 MB).
- â Volker Stolle: Lutherische Kirche im gesellschaftlichen Wandel des 19. und 20. Jahrhunderts. Edition Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-8469-0310-0, S. 320â325.