Zum Inhalt springen

Ritterhaus

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
Riddarhuset in Stockholm, Sitz des schwedischen Ritterhauses
Riddarhuset / Ritarihuone in Helsinki, Sitz des finnischen Ritterhauses

Das Ritterhaus ist seit 1626 in Schweden (schwedisch riddarhuset) und seit 1809 auch in Finnland (schwedisch Finlands riddarhuset, finnisch Suomen ritarihuone) der Name einer Körperschaft des schwedischen Adels beziehungsweise des finnischen Adels. Das schwedische Ritterhaus wurde durch die Ritterhausordnung des Königs Gustav II. Adolf geschaffen.

Gustav II. Adolf grĂŒndete 1625 das Ritterhaus durch Erlass einer Ritterhausordnung. Alle schwedischen Adligen mussten sich dort registrieren lassen. Damit wurde der Adelsstand eine geschlossene Körperschaft. Das Riddarhuset in Stockholm als Sitz des Ritterhauses wurde zwischen 1641 und 1674 als Versammlungshaus des schwedischen Adels auf einem GrundstĂŒck errichtet, das Reichskanzler Axel Oxenstierna 1641 erworben hatte.

Nach der Trennung Finnlands von Schweden 1809 wurde 1818 ein eigenes finnisches Ritterhaus gebildet, in dem sich die dortigen alten Adelsgeschlechter zusammenfanden. Durch die Landtagsordnung vom 15. April 1869 sicherte sich der finnische Adel die Teilhabe an der Gesetzgebung und Steuerbewilligung.

Das Ritterhaus war in Schweden bis 1865 und in Finnland bis 1906 eine eigene Kammer im StÀndereichstag bzw. im Landtag. Dem schwedischen Ritterhaus stand der Landmarschall (schwedisch lantmarskalk) vor, der aufgrund dieser Stellung auch Vorsitzender des StÀndereichstags war. Der Landmarschall ist nicht mit dem Reichsmarschall (riksmarskalk) zu verwechseln.

Die politische Machtstellung des schwedischen Adels war wechselhaft. Karl XI. zog 1682 die von seinen VorgĂ€ngern reichlich verliehenen StaatsgĂŒter vieler eingewanderter, vor allem deutscher Familien wieder ein. Nach dem Tode seines Nachfolgers Karls XII. gelang es dem Adel, die Krone weitgehend zu entmachten. Dieses Adelsregime dauerte bis 1772, als es durch den Staatsstreich Gustavs III. gebrochen wurde, der 1789 durch eine neue Verfassung auch den institutionellen Einfluss des Adels im StĂ€ndereichstag beschnitt. 1865 wurde dieser aufgelöst und das Ritterhaus wurde zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Änderungen der Ritterhausordnung mussten von der Regierung genehmigt werden. Der Vorsitzende des Ritterhauses wird seither als Riddarhusdirektör bezeichnet. Jedes mĂ€nnliche volljĂ€hrige Mitglied des Adels hat einmal jĂ€hrlich eine Abgabe zu entrichten, die in vollem Umfang dem Ritterhaus zugutekommt, das keine staatlichen oder kommunalen ZuschĂŒsse erhĂ€lt.

Im Jahr 2004 gab es noch etwa 619 schwedische Adelsgeschlechter (die zusammen etwa 28.000 Personen umfassten). Wie frĂŒher sind sie in Grafen, Freiherren und den unbetitelten Adel unterteilt (46 GrafenhĂ€user, 124 FreiherrenhĂ€user und 449 adlige HĂ€user). In Finnland gibt es noch etwas ĂŒber 100 adlige Familien.[1]

Mit Wirkung vom 1. Juli 2003 verlor das Ritterhaus in Schweden seine privilegierte Stellung als öffentlich-rechtliche Körperschaft und wurde zu einer juristischen Person des Privatrechts. Heute (2018) befassen sich beide RitterhĂ€user mit adelsrechtlichen Fragen und mit der Verwaltung des Vermögens der beiden ehemaligen Kammern und der Austeilung von Mitteln aus Fonds und Donationen, die dem Ritterhaus als Körperschaft im Laufe der Jahrhunderte testamentarisch ĂŒberlassen wurden.[2]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. ↑ Finlands Adelskalender 1998, S. 40–43.
  2. ↑ Schwedische Gesetzessammlung SFS 2003:178; Erik Tersmeden: Riksdagsbeslut om adelns offentligrĂ€ttsliga status (Memento vom 21. Februar 2007 im Internet Archive) (PDF; 9,24 kB). In: riddarhuset.se. Abgerufen am 2. Mai 2026.