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Werner Thieme

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Hans-Werner „Werner“ Thieme (* 13. Oktober 1923 in Celle; † 16. Juni 2016 ebenda[1]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er galt als „der unbestrittene Meister des Deutschen Hochschulrechts, in erster Linie durch sein gleichnamiges großes Lehrbuch“.[2]

Werner Thieme, Sohn des spĂ€teren SenatsprĂ€sidenten am Oberlandesgericht Celle Paul Thieme, leistete nach dem Abitur in Celle von 1942 bis 1945 Wehrdienst, zuletzt als Leutnant. Nach dem Ende des Krieges studierte er Rechtswissenschaft an der Georg-August-UniversitĂ€t Göttingen, bestand 1948 das Referendarexamen und wurde 1951 mit einer Arbeit ĂŒber die Rechtsstellung des AuslĂ€nders nach dem Grundgesetz bei Werner Weber zum Dr. iur. promoviert. Nach dem Assessorexamen (1952) arbeitete Thieme als GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Hochschulverbandes und habilitierte sich 1955 bei Hans Peter Ipsen fĂŒr die FĂ€cher Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht. Seine Habilitationsschrift ĂŒber Deutsches Hochschulrecht erwies sich als Standardwerk und erschien 1986 in zweiter und 2004 in dritter, vollstĂ€ndig neu bearbeiteter Auflage.

Zum Wintersemester 1956/1957 wurde Thieme als Professor fĂŒr Öffentliches Recht an die UniversitĂ€t des Saarlandes berufen. Zum Sommersemester 1962 wechselte er auf den Lehrstuhl fĂŒr Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der UniversitĂ€t Hamburg und leitete dort bis 1988 das von ihm gegrĂŒndete Seminar fĂŒr Verwaltungslehre. Mit Ulrich Becker[3] publizierte er ein Handbuch der Verwaltung.

Im Jahr 1967 grĂŒndete Thieme unter der Schirmherrschaft des Hochschulverbandes sowie mit Drittmitteln der Stiftung Volkswagenwerk einen „Arbeitskreis fĂŒr Hochschuldidaktik“, dessen Leitung er bis 1972 innehatte. Nach Beendigung der Finanzierung durch die VW-Stiftung gehörte Thieme 1971 zu den MitbegrĂŒndern der Arbeitsgemeinschaft fĂŒr Hochschuldidaktik e. V., die als Deutsche Gesellschaft fĂŒr Hochschuldidaktik e. V. bis heute besteht und u. a. die Zeitschrift Das Hochschulwesen herausgibt.

Von 1958 bis 1962 war Thieme außerdem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und von 1986 bis 1998 Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

Nach seiner Emeritierung im Jahre 1988 war Werner Thieme bis 2010 als Rechtsanwalt in Celle tÀtig.

Schriften (Auswahl)

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Thieme hat im Laufe seines Gelehrtenlebens 25 selbststÀndige Schriften und 14 weitere als Mitverfasser veröffentlicht, dazu kommen rund 200 AufsÀtze in Zeitschriften und Sammelwerken, Gutachten sowie 15 Herausgeberschaften.[4]

  • Werner Thieme: Erstrebtes und Erlebtes in Wissenschaft und Politik. NORA, Berlin 2008, ISBN 978-3-86557-149-6.

Einzelnachweise

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  1. ↑ Siehe die Todesanzeigen in der FAZ vom 22. Juni 2016, S. 14 (Link zu FAZ.net).
  2. ↑ Ulrich Karpen: Nachruf auf Professor Dr. jur. Werner Thieme. In: Forschung & Lehre. 23. Jahrgang, Nr. 8, 2016, ISSN 0945-5604, S. 698–699. Volltext (auf dem Server der UniversitĂ€t Hamburg) (Memento vom 3. August 2016 im Internet Archive)
  3. ↑ Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, LĂŒbeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 69.
  4. ↑ Publikationsliste in: Bernd Becker, Hans Peter Bull und Otfried Seewald (Hrsg.): Festschrift fĂŒr Werner Thieme zum 70. Geburtstag. Heymann, Köln 1993, ISBN 3-452-22603-4, S. 1131–1158.