Am 26. September 1815, nach dem Sturz Napoleons und dem Abschluss des Wiener Kongresses, unterzeichneten der russische Zar Alexander I., der österreichische Kaiser Franz I. und der preussische König Friedrich Wilhelm III. eine AbsichtserklĂ€rung mit dem Ziel, die Prinzipien der christlichen Religion zur Grundlage der Politik des europĂ€ischen MĂ€chtesystems zu machen. Das als Sainte-Alliance betitelte Abkommen ging auf die Initiative des von tiefer ReligiositĂ€t geprĂ€gten Zaren zurĂŒck. Die oft vertretene Auffassung, die auch in der Schweiz predigende «Erweckte», Baronin Barbara Juliane von KrĂŒdener, hĂ€tte massgeblich an der Abfassung des Textes mitgewirkt, lĂ€sst sich nicht belegen.
WĂ€hrend Zar Alexander I. eine friedliche Konfliktregulierung mittels kooperativer Mechanismen einer alliance solidaire anstrebte â modern gesprochen hatte er ein System kollektiver Sicherheit vor Augen â sahen nĂŒchterne Machtpolitiker wie der österreichische Aussenminister Klemens Wenzel von Metternich darin eine «VerrĂŒcktheit» des Zaren. Es gelang dann Metternich, die religiös-romantische Proklamation in ein Interventionsinstrument zur StĂŒtzung der 1815 etablierten Staatenordnung umzuwandeln, wodurch die Heilige Allianz zum Inbegriff der Restauration wurde.
Russland bemĂŒhte sich in der Folge um den Beitritt der anderen europĂ€ischen Staaten. Bis auf Grossbritannien und den Heiligen Stuhl schlossen sich alle der Heiligen Allianz an. Am 23. Juli 1816 ĂŒberbrachte der russische GeschĂ€ftstrĂ€ger in der Schweiz, Baron Paul von KrĂŒdener (ein Sohn der Baronin), den Antrag an den eidgenössischen Vorort ZĂŒrich. Der PrĂ€sident der Tagsatzung gab bereits am 29. Juli Mitteilung ĂŒber die russische Einladung an die eben in ZĂŒrich versammelte Tagsatzung. Abgesehen von einigen, zum Teil kritischen, aber mehrheitlich positiven Wortmeldungen konnte die Tagsatzung das GeschĂ€ft nicht behandeln, da entsprechende Instruktionen fehlten.
Das GeschĂ€ft wurde folglich an die Kantone gewiesen. Zugleich beauftragte der ZĂŒrcher Rat am 7. August die beiden BĂŒrgermeister Hans von Reinhard und David von Wyss, beim russischen Vertreter nĂ€here ErlĂ€uterungen ĂŒber den Zweck der Heiligen Allianz einzuziehen. Von KrĂŒdener machte gegenĂŒber den eidgenössischen Vertretern nochmals die vom Zaren angestrebten Ziele klar und verneinte die Möglichkeit zukĂŒnftiger Interventionen in die innereidgenössischen Angelegenheiten sowie der SchmĂ€lerung der NeutralitĂ€t.
Auf der Grundlage des von den beiden Abgesandten verfassten Berichts vom 10. August redigierte der ZĂŒrcher Rat ein Kreisschreiben an die StĂ€nde, dem ein Entwurf der BeitrittserklĂ€rung beigelegt war. Der Text war vorsichtig abgefasst, betonte die Anerkennung der Prinzipien der Heiligen Allianz als «les plus salutaires et les plus nĂ©cessaires au bonheur des nations» und fĂŒgte diesen unverbindliche ErklĂ€rungen die Vorbehalte der UnabhĂ€ngigkeit und NeutralitĂ€t der Schweiz an.
FĂŒr die meisten Kantone war der Beitritt unbedenklich, wĂ€hrend sie aus einer Ablehnung Nachteile fĂŒrchteten. Nur zwei sprachen sich gegen den Entwurf aus: Basel, das noch stĂ€rkere Vorbehalte verlangte, und Neuenburg, das jegliche Vorbehalte aus der ErklĂ€rung streichen wollte. Dem Vorort ZĂŒrich gelang es, die beiden Kantone zur RĂŒcknahme ihrer AntrĂ€ge zu bewegen. Nachdem die verfassungsmĂ€ssig erforderliche Zweidrittelsmehrheit zustande gekommen war, ĂŒbergab der neue Vorort Bern dem russischen Vertreter am 27. Januar 1817 die schweizerische BeitrittserklĂ€rung. Sie wurde am 3. MĂ€rz 1817 an Ăsterreich und Preussen nachgereicht.
Die Umformung der Heiligen Allianz zu einem repressiven Instrument fĂŒhrte zu Interventionen in innereidgenössische Angelegenheiten. Die an den Kongressen der Heiligen Allianz von Troppau (Opava) 1820, Laibach (Ljubljana) 1821 und Verona 1822 zum Ausdruck kommende Kritik an der liberalen Asylpolitik (Asyl) und an der FreimĂŒtigkeit der inlĂ€ndischen Presse gipfelte am 31. MĂ€rz 1823 in der Drohung Metternichs, die Schweiz wĂŒrde bei Nichtbeachtung der Forderungen der Heiligen Allianz ihre NeutralitĂ€t verlieren. Daraufhin beschloss die Tagsatzung am 14. Juli 1823 das Presse- und Fremdenkonklusum. Als die Heilige Allianz nach 1825 an den gegensĂ€tzlichen Interessen der GrossmĂ€chte allmĂ€hlich zerbrach, konnte die Tagsatzung 1829 das Konklusum wieder aufheben, ohne auslĂ€ndische Reaktionen befĂŒrchten zu mĂŒssen.