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E-Plus Service GmbH & Co. KG: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen „ALDI TALK mit MEDIONmobile”, gültig in dem jeweils bekannt zu gebenden Aktionszeitraum.
1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB 1.1 Die E-Plus Service GmbH & Co. KG (im Folgenden „EPS“ genannt) erbringt ihre Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen „ALDI TALK mit MEDIONmobile” („Leistungen“) zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die der Vertragspartner („Kunde“) durch Erteilung des Auftrags anerkennt („Prepaid-Mobilfunkvertrag“). Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn EPS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Diese AGB gelten für in dem jeweils bekannt zu gebenden Aktionszeitraum abgeschlossenen Prepaid-Mobilfunkverträge über Leistungen der EPS im MEDION-Tarif.
1.3 EPS ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift oder durch eine Textnachricht über den EPS-Kurznachrichtendienst („SMS“) zu übersenden.
2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit 2.1 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen EPS und dem Kunden kommt mit der Registrierung der EPS-Mobilfunkkarte („SIM-Karte”) des Kunden zustande.
2.2 EPS stellt dem Kunden eine SIM-Karte zur Verfügung. Die Nutzungsmöglichkeit der SIM-Karte in dem von der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG („EPM“) betriebenen Mobilfunknetz wird mit Erstnutzung des Kunden eingeräumt.
2.3 EPS kann den Abschluss des Vertrags ablehnen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, z. B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.
2.4 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag endet durch endgültige Deaktivierung gemäß Ziffer 6.4.
2.5 Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausdrücklich unberührt.
3. Leistungsumfang 3.1 Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrags zwischen EPS und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten werden dem Kunden durch die Möglichkeit der Kenntnisnahme in jeweils zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden bekannt gemacht.
3.2 Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber EPS nach § 43 Telekommunikationsgesetz und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist.
3.3 Die Leistungen der EPS sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von EPM in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes von EPS berechtigt, Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit EPM dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat.
3.4 EPS gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
3.5 EPS behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des EPM/EPS Mobilfunksystems zeitweilig zu beschränken. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM, EPS oder von EPS beauftragter Dritter wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.
3.6 Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird EPS aus technischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen erbringen.
4. Zusatzdienstleistungen 4.1 Soweit EPS Prepaid-Zusatzdienstleistungen im MEDION-Tarif anbietet, ist der Kunde berechtigt, diese Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
4.2 Für Zusatzdienstleistungen, die EPS im MEDION-Tarif erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z. B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags.
4.3 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von EPS beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet EPS nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
5. Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung der Leistungen über Aufladungen des Guthabenkontos 5.1 Die EPS-Leistungen aus dem Vertrag sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist somit vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem bei EPM im Rahmen seines Vertrags über die SIM-Karte eingerichteten individuellen Guthabenkontos vorhanden ist.
5.2 Von dem Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste mit dem jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen. EPS kann eine Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes an den Kunden weitergeben, so dass sich die nutzungsabhängigen sowie die nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte erhöhen. Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und die daraus resultierende Erhöhung der nutzungsabhängigen sowie der nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung.
5.3 Die Vorauszahlungen kann der Kunde - soweit jeweils vor Ort verfügbar - in Form von „Aufladungen“ wie folgt entrichten: (a) über ein elektronisches Auflade-System, (b) mittels Abbuchung über die vom Kunden im Auftrag angegebene Kreditkarte oder (c) durch Einlösung einer CashCard.
5.4 Bei einer Aufladung mittels Kreditkarte erfolgt die Buchung auf dem Guthabenkonto unmittelbar nach der Aufladung, wenn das jeweilige Kreditkarteninstitut den entsprechenden Betrag autorisiert. Bei Einlösung einer CashCard wird dem Kunden innerhalb weniger Minuten der Nennwert der CashCard auf seinem Guthabenkonto gutgeschrieben.
5.5 Eine Auszahlung von Guthaben ist ausgeschlossen, es sei denn, EPS oder der Kunde hat das Kundenverhältnis aus einem nicht vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt.
5.6 Eine Rechnung für die Aufladung des Guthabens mittels Kreditkarte wird auf schriftliche Anforderung des Kunden unter Angabe des Aufladedatums und des jeweiligen Betrages erstellt. Für die Erstellung der Rechnung wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß Preisliste erhoben. Eine Rechnungserstellung später als 80 Tage nach Aufladung ist gemäß Ziffer 11.4 nicht möglich.
5.7 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seinem Guthaben nur innerhalb von einem Monat nach der jeweiligen Abbuchung erheben. Eine Überprüfung auf Basis von Einzelverbindungsdaten ist nur möglich, soweit der Kunde eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat.
6. Guthabenkonto, Guthabenzeitfenster und Deaktivierung 6.1 EPM ermöglicht dem Kunden, den Kontostand des Guthabenkontos abzufragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf EPS-Leistungen in entsprechender Höhe.
6.2 Die jeweils auf das Guthabenkonto geladenen Guthabenbeträge müssen innerhalb eines nachfolgend näher beschriebenen Zeitraumes verbraucht werden, da sie ansonsten verfallen und dann auch durch nachfolgende Aufladungen nicht wiederhergestellt werden können („Guthabenzeitfenster“). Bei Neuerwerb der SIM-Karte beginnt der Verfallzeitraum des Startguthabens mit dem Kaufdatum und beträgt 12 Monate. Das Verfalldatum verlängert sich durch weitere Aufladungen von 15,- um jeweils 12 Monate, durch Aufladung ab 30,- um jeweils 24 Monate. Das maximale Guthabenzeitfenster beträgt 24 Monate. Der Maximalbetrag des Guthabenkontos beträgt 200,-.
6.3 Ist das Guthaben vor Erreichen des Verfalldatums verbraucht, sind bis zum Erreichen des Verfalldatums eingehende Gespräche und eingehende Kurznachrichten möglich, auch wenn keine Wiederaufladung des Guthabens erfolgt.
6.4 Nach Erreichen des Verfalldatums bleibt die SIM-Karte noch für einen Zeitraum von zwei Monaten (passiv) empfangsbereit. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Karte über eingehende Gespräche und eingehende Kurznachrichten (passiv) erreichbar. Sofern keine Wiederaufladung innerhalb dieser Frist stattfindet, wird die SIMKarte dann automatisch endgültig deaktiviert.
7. Rechte und Pflichten des Kreditkarteninhabers bei Aufladung über Kreditkarte 7.1 Die Rechte und Pflichten aus dem Prepaid-Mobilfunkvertrag sind unabhängig von den Rechten und Pflichten des Kreditkartendauerauftrages. Sämtliche Reklamationen und Beanstandungen aus dem Prepaid-Mobilfunkvertrag sind unmittelbar mit EPS zu klären.
7.2 Der Kreditkartendauerauftrag kann unter Angabe der Kreditkartennummer sowie der Rufnummer zu dem Prepaid-Mobilfunkvertrag schriftlich gegenüber der E-Plus Service GmbH & Co. KG, Edison-Allee 1, 14473 Potsdam, widerrufen werden. Vor dem Widerruf bereits ausgeführte Aufträge werden jedoch nicht rückgebucht.
EPS wird hinsichtlich eines eventuellen Widerrufs als Empfangsbote für das jeweilige Kreditkarteninstitut tätig.
8. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und „PIN“ 8.1 Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sind geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.
8.2 Der Kunde hat EPS den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie des PUK unverzüglich mitzuteilen.
9. Pflichten des Kunden im Umgang mit der SIM-Karte 9.1 Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von EPS. EPS darf sie jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen.
9.2 Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden.
9.3 Der Kunde hat EPS den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung der SIM-Karte richtige Angaben zu machen. EPS ist im Falle des Verstoßes zur Sperrung der SIM-Karte berechtigt.
9.5 Der Kunde hat EPS unverzüglich jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse mitzuteilen. Dies kann schriftlich erfolgen oder telefonisch über die Kunden-Hotline. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe einer PUK, der Geheimzahl oder - bei schriftlichen Mitteilungen - Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.
9.6 Die Übertragung der SIM-Karte auf einen Dritten ist nicht zulässig.
9.7 Der Kunde darf seine SIM-Karte nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten.
9.8 Es ist nicht gestattet, EPS-Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung durch EPS vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile der EPS-Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind.
9.9 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene(n) SIM-Karte(n) ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung der SIM-Karte(n) zur Erbringung von (Mobilfunk-)Dienstleistungen für Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Genehmigung durch EPS.
9.10 Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die SIM-Karte für folgende Zwecke zu nutzen:
9.10.1 Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/oder: 9.10.2 Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das E-Plus Mobilfunknetz. 9.10.3 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. 10. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung 10.1 Für Vermögensschäden, die nicht Folge einer Körper-, Gesundheits-, Lebens- oder Sachbeschädigung sind, haftet EPS nach § 7 Telekommunikationskundenschutzverordnung bis zu einem Betrag von EURO 12.500,00 pro Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von EPS auf zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Personen aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00), so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zu der Höchstgrenze von zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) steht.
10.2 In den Fällen (a) einer Pflichtverletzung oder (b) der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, haftet EPS, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.3, bei leichter (normaler) Fahrlässigkeit begrenzt auf den Umfang des typischen Schadens, mit dessen Eintritt EPS zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise rechnen konnte, bis zu einer Summe von bis zu EURO 12.500,00 und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) je schadenverursachendes Ereignis beschränkt. Ziffer 10.1 Satz 3 und 4 gelten entsprechend.
10.3 Ansonsten haftet EPS gegenüber dem Kunden (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens EPS sowie bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EPS für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (c) bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens EPS oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EPS für sonstige Schäden jeweils im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unbegrenzt.
10.4 Im Übrigen ist die Haftung von EPS - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
10.6 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 9.6, 9.7, 9.8 und/oder 9.9 festgelegten Pflichten, steht EPS ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EURO 12.500,00 je vertragswidrig eingesetzter EPS-Mobilfunkkarte zu. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. EPS bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
11. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis 11.1 EPS erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz) sowie die Nutzungsdaten (§ 6 Abs. 1 Teledienste-Datenschutzgesetz) des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde einwilligt. EPS darf die Bestandsdaten auch zur Beratung des Kunden zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung verarbeiten und nutzen, wenn der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat.
11.2 EPS darf ferner mit Einwilligung des Kunden die zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung gespeicherten Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdiensten oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.
11.3 EPS wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern.
11.4 Die vorstehend genannten Verkehrsdaten werden vollständig gespeichert und 80 Tage nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums gelöscht. Der Ablauf des Abrechnungszeitraums entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung erstellt würde, wenn es sich um einen Laufzeitvertrag handeln würde. Abweichend können die Daten nach Wahl (z. B. über Hotline 1157) des Kunden entweder (a) sofort vollständig gelöscht oder (b) für 80 Tage unter Verkürzung der Zielrufnummer um die letzten drei Ziffern gespeichert werden. Die Art der Speicherung ist auf dem Auftragsformular im dafür vorgesehenen Feld anzukreuzen. Die Löschung kann unterbleiben, soweit der Kunde vor der Löschung Einwände gegen die Guthabenhöhe erhoben hat. Sind die Daten verkürzt oder auf Verlangen des Kunden vorzeitig gelöscht worden, ist EPS im Falle einer Reklamation des Kunden insoweit von der Beweislast zum Nachweis der Richtigkeit der Guthabenhöhe befreit.
11.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises (EVN). Auf schriftlichen Auftrag des Kunden und gegen gesondertes Entgelt gemäß Preisliste kann EPS mit Wirkung für die Zukunft einen EVN erstellen, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung seiner Verkehrsbindungsdaten beauftragt hat.
11.6 Nimmt der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch, so können die Verkehrsdaten des Kunden zum Zwecke der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen übermittelt werden.
12. Anforderungen an Endgeräte 12.1 Der Kunde darf nur solche Endgeräte benutzen, die für die Nutzung in dem von der EPM betriebenen Mobilfunknetz zugelassen sind. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von EPS angebotenen Leistungen unterstützen.
12.2 Erwirbt der Kunde ein zur ausschließlichen Nutzung im EPM-Mobilfunknetz bestimmtes Mobilfunktelefon („Endgerät mit SIM-Lock“), so ist er verpflichtet, sich während der Sperrfrist („SIM-Lock“) mit dem SIM-Lock-Endgerät ausschließlich in das EPM-Mobilfunknetz einzubuchen oder das von EPS festgelegte Entgelt zur Entsperrung des Endgeräts zu bezahlen. Nach Ablauf der SIM-Lock-Frist ist die Entsperrung kostenlos.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht 13.1 Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. EPS ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.2 Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Allgemeine Bestimmungen 14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
14.2 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EPS abtreten.
Potsdam, 2005 E-Plus Service GmbH & Co. KG |