Gemeindesatzung geändert: die Gemeinde kann nun - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - als Zivilpartei auftreten in Strafverfahren wegen Femizid, wegen Misshandlung von Familienangehörigen oder Lebenspartnern, sexueller Gewalt und Stalking sowie bei anderen Straftaten im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, die im Gemeindegebiet begangen wurden.