Ausschuss fĂŒr die Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union
Der Ausschuss fĂŒr die Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union (Europaausschuss) ist ein deutscher Bundestagsausschuss, der von Art. 45 Grundgesetz vorgeschrieben ist.[1] Der Ausschuss ist als âIntegrations- und Querschnittsausschussâ zentraler Ort europapolitischer Entscheidungsprozesse, unbeschadet der sachlichen ZustĂ€ndigkeit anderer AusschĂŒsse fĂŒr bestimmte Themen. AuĂerdem kontrolliert der EU-Ausschuss die Bundesregierung in Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union. Als Besonderheit kann der EU-Ausschuss die Rechte des Bundestags wahrnehmen und gegenĂŒber der Bundesregierung gemÀà Art. 23 Abs. 3 GG Stellungnahmen, sogenannte plenarersetzende BeschlĂŒsse, abgeben. DarĂŒber hinaus kann der EU-Ausschuss als einziger Bundestagsausschuss ĂnderungsantrĂ€ge zu Beschlussempfehlungen von FachausschĂŒssen in den Bundestag einbringen. Der EU-Ausschuss ist auch fĂŒr die Kontaktpflege mit dem EuropĂ€ischen Parlament und den Parlamenten von EU-Mitgliedstaaten, BeitrittslĂ€ndern und -kandidaten zustĂ€ndig und wirkt an den Treffen der Konferenz der AusschĂŒsse fĂŒr Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente in der EuropĂ€ischen Union (COSAC) mit.[2][3]
Dem EU-Ausschuss gehören in der 20. Wahlperiode des Bundestags (2021â2025) auch deutsche Mitglieder des EuropĂ€ischen Parlaments als mitwirkungsberechtigte, aber nicht stimmberechtigte Mitglieder an.[4] Diese Mitglieder des EP sind zum Zeitpunkt Februar 2024 19 ordentliche und 16 stellvertretende Personen. Die EU-Abgeordneten können sich an den Beratungen des EU-Ausschusses beteiligen und stellen so eine Verzahnung der Arbeit auf nationaler und europĂ€ischer Ebene sicher.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bis zur ersten Direktwahl des EuropĂ€ischen Parlaments im Jahr 1979 wurden die EU-Parlamentarier von den nationalen Parlamenten gewĂ€hlt, die deutschen EU-Abgeordneten waren also auch Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach 1979 (erste Direktwahl des EuropĂ€ischen Parlaments) liefen diese Doppelmandate aus und die Information des Bundestags ĂŒber EU-Angelegenheiten verschlechterte sich, worauf eine Kommission des Ăltestenrates einen Verbesserungsvorschlag erarbeitete. Vom 10. Bundestag wurde 1983 dann eine Europa-Kommission gegrĂŒndet, die mit 11 Bundestags- und 11 Europa-Abgeordneten besetzt, aber immer noch zu wenig in die Strukturen eingebunden war und der wachsenden Zahl der Vorlagen nicht mehr Herr wurde. Deshalb wurde ab 1987 die Kommission nicht mehr eingesetzt und die Aufgaben stattdessen einem Unterausschuss des AuswĂ€rtigen Ausschusses ĂŒbertragen. Vom 12. Bundestag wurde dann 1991 der âAusschuss fĂŒr Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Gemeinschaftâ (EG-Ausschuss) eingesetzt, der sich vor allem mit VertrĂ€gen zur Schaffung der EuropĂ€ischen Union und der Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion befasste. Ihm gehörten 33 Bundestagsabgeordnete und 11 Europaabgeordnete als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an. Als Querschnittsausschuss hatte der EG-Ausschuss jedoch keine FederfĂŒhrung fĂŒr entscheidungsrelevante Vorlagen, da diese von den jeweiligen FachausschĂŒssen erarbeitet wurden. Vom 13. Bundestag wurde 1994 schlieĂlich der heutige EU-Ausschuss mit einigen besonderen Rechten eingesetzt.[5]
Europasaal
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die SitzungssĂ€le der BundestagsausschĂŒsse befinden sich in den Rotunden des Paul-Löbe-Hauses. Eine Besonderheit bildet dabei der Europasaal (Raumnummer 4.900), der Sitzungssaal des EU-Ausschusses. Er befindet sich im zweiten und dritten Obergeschoss der groĂen Ostrotunde und ist deutlich gröĂer als die anderen AusschusssĂ€le (261 mÂČ), was auf seine Sonderstellung und GröĂe hinweist. DarĂŒber hinaus verfĂŒgt er ĂŒber Dolmetscherkabinen, weshalb im Europasaal auch viele internationale Veranstaltungen stattfinden.[6][7]
Mitglieder der 21. Legislaturperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anton Hofreiter ĂŒbernahm den Vorsitz, Johannes Schraps den stellv. Vorsitz.
Mitglieder des Ausschusses in der 20. Legislaturperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die 40 Mitglieder des Ausschusses setzen sich aus jeweils elf Mitgliedern der SPD-Fraktion und der Unionsfraktion, sieben Mitgliedern der Bundestagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, fĂŒnf Mitgliedern der FDP-Fraktion, vier Mitgliedern der AfD-Fraktion und zwei Mitgliedern der Linksfraktion zusammen.[8]
Vorsitzender ist der GrĂŒnen-Abgeordnete Anton Hofreiter, sein Stellvertreter ist der SPD-Abgeordnete Markus Töns.
Mitglieder des Ausschusses in der 19. Legislaturperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die 39 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 14 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 8 Mitgliedern der SPD-Fraktion, 5 Mitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion sowie jeweils 4 Mitgliedern der FDP-Fraktion, der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen zusammen. Zum Ausschussvorsitzenden wurde erneut der CDU-Politiker Gunther Krichbaum gewĂ€hlt und Markus Töns von der SPD-Fraktion zu seinem Stellvertreter. In der folgenden Tabelle sind die ordentlichen Mitglieder aufgelistet.
| CDU/CSU â Ordentliches Mitglied | SPD â Ordentliches Mitglied | AfD â Ordentliches Mitglied | FDP â Ordentliches Mitglied | Die Linke â Ordentliches Mitglied | BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen â Ordentliches Mitglied |
|---|---|---|---|---|---|
| Philipp Amthor | Nezahat Baradari | Siegbert Droese | Thomas Hacker | Diether Dehm | Franziska Brantner * |
| Ursula Groden-Kranich | Angelika Glöckner | Martin Hebner | Konstantin Kuhle | Andrej Hunko * | Claudia MĂŒller |
| Florian Hahn */ ** | Metin Hakverdi | Norbert KleinwÀchter | Michael Georg Link | Thomas Nord | Manuel Sarrazin |
| Mark Helfrich | Christian Petry * | Corinna Miazga | Gerald Ullrich * | Alexander Ulrich | Gerhard Zickenheiner |
| Heribert Hirte | Axel SchÀfer | Harald Weyel  */ ** | |||
| Gunther Krichbaum (Vorsitzender) | Johannes Schraps | ||||
| Saskia Ludwig | Claudia Tausend | ||||
| Matern von Marschall | Markus Töns | ||||
| Axel MĂŒller | |||||
| Christoph PloĂ | |||||
| Detlef Seif * | |||||
| Katrin Staffler | |||||
| Volker Ullrich | |||||
| Oliver Wittke |
Mitglieder des Ausschusses in der 18. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die 34 Mitglieder des Ausschusses setzten sich aus 17 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 11 Mitgliedern der SPD-Fraktion sowie jeweils 3 Mitgliedern der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen zusammen. In der folgenden Tabelle sind die Mitglieder und ihre Stellvertreter aufgelistet.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- EU-Ausschuss
- Publikation Bundestag und Europa (PDF; 2,6Â MB)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Art. 45 GG
- â Aufgaben des Europaausschusses. Archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 4. April 2016; abgerufen am 4. April 2016.
- â COSAC. Abgerufen am 4. April 2016.
- â Ausschuss fĂŒr die Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union, auf bundestag.de
- â Bundestag und Europa. Deutscher Bundestag, S. 3ff., archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 23. Juli 2015; abgerufen am 4. April 2016.
- â Der Europasal. Abgerufen am 4. April 2016.
- â Das Paul-Löbe-Haus. Archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 3. Januar 2013; abgerufen am 4. April 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- â Deutscher Bundestag - Ausschuss fĂŒr die Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union. Abgerufen am 2. August 2022.