Kassenbestand
Kassenbestand ist allgemein der Bestand an Zahlungsmitteln (Bargeld in Form von Geldscheinen und MĂŒnzen) zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]KassenbestĂ€nde gibt es ĂŒberall dort, wo die Bargeldhaltung eine Rolle spielt. Der Kassenbestand wird dann erhöht durch Bareinzahlungen und ermĂ€Ăigt durch Barauszahlungen. Beide VorgĂ€nge werden durch Belege (Quittungen) nachgewiesen, die die Grundlage fĂŒr die Kontrolle des Kassenbestands und die BuchfĂŒhrung darstellen. Bei buchfĂŒhrungspflichtigen Unternehmen ist der Kassenbestand ein Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens in der Bilanz, er wird mit Hilfe eines Kassenbuchs gefĂŒhrt. Dieses wird vom KassenprĂŒfer geprĂŒft, mögliche Unterschiede zwischen dem Kassenbuch und dem tatsĂ€chlichen Kassenbestand sind die Kassendifferenz.
Ermittlung des Kassenbestands
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Kassenbestand wird durch Inventur (Kassenaufnahme) ermittelt, indem Kassierer die GeldbestĂ€nde zu einem bestimmten Zeitpunkt körperlich zĂ€hlen. Die HĂ€ufigkeit einer Inventur hĂ€ngt sowohl von der HĂ€ufigkeit der Bargeldbewegungen als auch von der Sicherheit ab. Der buchhalterische Kassenbestand ergibt sich aus dem Anfangsbestand des Bestandskontos (Kassenbuch) zuzĂŒglich der Einzahlungen und abzĂŒglich der Auszahlungen, die zusammen einen Endbestand ergeben. Stimmt der buchhalterische Kassenbestand mit dem Ergebnis der Kassenaufnahme nicht ĂŒberein, liegt ein Manko (Kassenfehlbetrag) oder ein Ăberschuss vor. Der Anfangsbestand enthĂ€lt meistens die WechselgeldbestĂ€nde, die wĂ€hrend des Tages fĂŒr die Abwicklung der Kaufpreiszahlung vorzuhalten sind. Die Kassenaufnahme wird auch als Kassensturz bezeichnet. Das Wort hat seinen Ursprung im Umdrehen einer Handkasse auf dem Tisch, um das hierin vorhandene Geld zu zĂ€hlen. Im ĂŒbertragenen Sinne wird er oftmals auf die einmalige Bewertung der staatlichen Haushaltspolitik nach einem Regierungswechsel verwendet.
Bilanzierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach § 266 Abs. 2 B IV HGB ist der Kassenbestand bei Nichtbanken als letzter Posten des Umlaufvermögens auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Kern der Bilanzposition sind die betrieblichen BargeldbestĂ€nde. Die Position erfasst daneben auch bargeldĂ€hnliche Vermögensposten wie Bankguthaben (Buchgeld) und alle Arten von Schecks (Inhaber- oder Orderschecks, Bar- oder Verrechnungsschecks, Reiseschecks, Leistungsbelege aus Kartenzahlungen). Zum Kassenbestand gehören neben dem inlĂ€ndischen Bargeld auch Sorten und nicht verbrauchte BestĂ€nde an umlauffĂ€higen Briefmarken (Portokasse).[1] Die Bilanzposition des Kassenbestandes fasst mit dem Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks und Wechseln Vermögensbestandteile mit der höchsten Liquidierbarkeit zusammen. GedenkmĂŒnzen, bei denen es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt (etwa die 2 Euro-GedenkmĂŒnzen der BRD) gehören ebenfalls zum Kassenbestand. Nicht dazu gehören GoldmĂŒnzen, auch wenn sie in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind. Bei ihnen ĂŒberwiegt die Sammlerfunktion, zumal der Kurswert ĂŒber ihrem Nominalwert liegt. Die Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards erfasst den Kassenbestand in der Position âcash and cash equivalentsâ (IAS 1.66).
Bewertung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Kassenbestand ist der liquideste und mit keinem oder einem geringen Wertschwankungsrisiko ausgestattete Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens. Seine Bewertung erfolgt deshalb bei BestÀnden in Euro zum Nennwert. Da bei FremdwÀhrungen (Sorten) WÀhrungsrisiken bestehen, sind diese BestÀnde am Bilanzstichtag nach strengem Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB) zu bewerten.
Betriebswirtschaftliche Aspekte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]KassenbestĂ€nde können starken saisonalen Schwankungen unterliegen (verstĂ€rkte KĂ€ufe an Gehaltsterminen oder im WeihnachtsgeschĂ€ft). Die Barzahlungs-, Einzahlungs- oder Abhebegewohnheiten der Kundschaft spielen fĂŒr die Bemessung des Kassenbestandes eine entscheidende Rolle. WĂ€hrend im Handel fast ausschlieĂlich Einzahlungen durch KĂ€ufe erfolgen, sind bei Kreditinstituten die Kassen ĂŒberwiegend âAuszahlungskassenâ; beim Bankansturm können die BestĂ€nde dort nicht hoch genug sein. KassenbestĂ€nde sind unverzinslich und daher unrentabel und unterliegen einem â versicherbaren â Diebstahlrisiko.
Bei Unternehmen mit hohem Barzahlungsanteil lohnt sich die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Kennzahl:
Die Kennzahl gibt an, wie hoch der Anteil des Kassenbestands am Umsatz ist. Auf das GeschÀftsjahr bezogen gibt es die Kennzahl Days Sales in Cash:[2]
Sie gibt an, wie viele Tage vom Umsatz im Kassenbestand enthalten sind und spielt eine Rolle im Handel, wo der Barzahlungsanteil relativ hoch ist. Im Regelfall sind beide Kennzahlen wenig aussagekrĂ€ftig, da der Kassenbestand aus Sicherheits- und RentabilitĂ€tsgrĂŒnden bei den barzahlungsintensiven Unternehmen (Einzelhandel) tĂ€glich auf den erforderlichen Mindestbestand reduziert wird.
Bei der Ermittlung der LiquiditÀt gehört der Kassenbestand im Rahmen der Zahlungsmittel zur Formel:
Kassenbestand bei Kreditinstituten
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Eine besondere Rolle spielen KassenbestĂ€nde bei Kreditinstituten, weil diese insbesondere die Aufgabe haben, die Wirtschaft mit Bargeld zu versorgen. Auch wenn sich bei Kreditinstituten die âBarreserveâ seit EinfĂŒhrung der Geldautomaten stark zu Lasten des Kassenschalters verlagert hat, spielen die KassenbestĂ€nde noch immer eine groĂe Rolle. Die Kassenhaltung unterliegt dabei dem Dilemma zwischen dem von Banken zu disponierenden Bargeldverhalten der Kundschaft, RentabilitĂ€tsfragen und Sicherheitsaspekten (Bankraub). Saisonale Schwankungen (Gehaltsabhebungen am Monatsultimo, Urlaubszeit) kommen auch im Bankwesen vor. Zur Barreserve gehören auch die Sichtguthaben bei der Zentralbank.
Als Kassenbestand sind nach § 12 Abs. 1 Satz 1 RechKredV gesetzliche Zahlungsmittel einschlieĂlich der auslĂ€ndischen Noten und MĂŒnzen sowie Postwertzeichen und GerichtsgebĂŒhrenmarken auszuweisen. Bankguthaben sind bei Kreditinstituten auf die tĂ€glich fĂ€lligen Guthaben in Euro und FremdwĂ€hrung bei Zentralbanken und PostgiroĂ€mtern beschrĂ€nkt (§ 12 Abs. 2 RechKredV), alle anderen Bankguthaben sind â anders als bei Nichtbanken â nach § 14 RechKredV in der gesonderten Position âForderungen an Kreditinstituteâ zu aktivieren. GoldmĂŒnzen â auch wenn sie gesetzliche Zahlungsmittel sind â, GedenkmĂŒnzen mit Agio und Barren sind als âsonstige VermögensgegenstĂ€ndeâ zu erfassen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 RechKredV). Bei Banken wird die liquideste Position zuerst ausgewiesen, sie ist mit geringem Wertschwankungsrisiko behaftet und verursacht wegen der Refinanzierungskosten und dem Personal- und Sicherheitsaufwand negative ErfolgsbeitrĂ€ge.[3]
Als risikolose Bilanzposition braucht der Kassenbestand nicht mit Eigenmitteln unterlegt zu werden (Art. 134 Abs. 3 KapitaladÀquanzverordnung).
Mikroökonomische Aspekte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das in Umlauf befindliche Bargeld bildet gemeinsam mit den Sichteinlagen und dem Zentralbankgeld die Geldmenge M1:
Das Aggregat der Geldmenge M1 beinhaltet also auch die BargeldbestĂ€nde. Erhöht sich der Bargeldbestand, so erhöht sich â unter sonst gleichbleibenden Bedingungen â die Geldmenge M1 und umgekehrt. Das Bargeldaggregat beeinflusst auch die GeldschöpfungsfĂ€higkeit der Kreditinstitute, die bei steigendem Bargeldumlauf eingeschrĂ€nkt wird[4] und umgekehrt. Bargeld ist wie die Mindestreserve ein restriktiver Faktor der aktiven Giralgeldschöpfung. Werden Bargeldbestand und/oder Mindestreserven erhöht, sinkt die Giralgeldschöpfungsmöglichkeit der Banken.
Kassenhaltung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der volkswirtschaftlichen Geldnachfragetheorie steht die Kassenhaltung als Synonym fĂŒr die Geldhaltung von Bargeld und Buchgeld im Besitz der Wirtschaftssubjekte.[5] John Maynard Keynes nennt drei GrĂŒnde fĂŒr die Kassenhaltung:[6]
- Transaktionsmotiv: da die Einnahmen weder zeitlich noch betragsmĂ€Ăig die Ausgaben decken, werden die Wirtschaftssubjekte veranlasst, liquide Mittel bereitzuhalten, um fĂ€llige Ausgaben bestreiten zu können.
- Vorsichtsmotiv: Da Unsicherheit ĂŒber die kĂŒnftige LiquiditĂ€tsentwicklung herrscht; treffen die Wirtschaftssubjekte mit ihrer Kassenhaltung Vorsorge.
- Spekulationsmotiv: Preis- und Zinserwartungen sind ebenfalls eine Ursache fĂŒr die Kassenhaltung, da mit sinkenden Zinsen eine hohe Kassenhaltung einhergeht und umgekehrt.
Entscheidend dafĂŒr, dass bei absolut sicheren, aber nicht synchronisierten Zahlungsein- und -ausgĂ€ngen KassenbestĂ€nde fĂŒr Transaktionszwecke gehalten werden, sind die Umtauschkosten fĂŒr die zinstragende Geldanlage.
Das betriebswirtschaftliche Kassenhaltungsproblem der optimalen Kassendisposition wird im Rahmen des Cash Management diskutiert.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Gerhard Scherrer, Rechnungslegung nach neuem HGB, 2011, S. 195
- â Andreas Spiegel, Wachstumsstrategien in der Medienbranche, 2006, S. 200
- â Hartmut Bieg, Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 2011, S. 186
- â Reinhard Kohler, Grenzen der Bundesbankpolitik, 1979, S. 56
- â Sybille Brunner/Karl Kehrle, Volkswirtschaftslehre, 2014, S. 585
- â John Maynard Keynes, The General Theory of Employment Interest and Money, 1936, S. 195 f.